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Antrag auf erweitertes Umgangsrecht
#51
Lerntherapie bei Legasthenie ist bei meinem Sohn 1 x wöchentlich 50 Minuten und wird ergänzt durch programmgestütztes schulisches Lese- und Rechtschreibtraining von 2 x 45 Minuten wöchentlich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#52
Ich werde es versuchen.
Zuerst hole ich mir morgen eine Kopie des Zeugnis ab und werde die Klassenlehrerin um ein Gespräch bitten.
Bisher ist sie mir wohlgesonnen. Daher werde ich mit Bedacht an sie rantreten.

Ich sehe die von wackelpudding dargestellten Zeiten als sinnvoll an- nicht zu viel, nicht zu wenig.
Nur 1x die Woche a' 45 Minuten ergeben zum lernen noch zum trainieren wenig Sinn.
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#53
Interessant, nachdem sich die Umgangswochenenden durch die Ferien wieder verschoben haben hat meine Ex bis in den Juni hinein alle Nachtdienste genau auf jene Wochenenden planen lassen, an denen sie unser Kind hat.
Zufall?
Hat wahrscheinlich auch null Relevanz vor Gericht- richtig?
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#54
Warum haben sich die WE verschoben?

Üblich ist, daß diese 'durchlaufen' und durch die Ferienregelung eben NICHT verschoben werden.
Was ist da los in Deinem Bereich?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#55
Stimmt schon. Ich ging ja bis letzten Mittwoch(wahrscheinlich auch meine Ex) von einem anderen Turnus aus.
Ich bin ja noch immer der Meinung, dass die letzten Ferien von Montag bis Freitag galten. Ansonsten hätte ich ja(da sie die erste Hälfte bei mir ist) sie schon direkt nach Schulschluss am 13.2. bekommen sollen.
Jedenfalls hat sie jetzt erst am Freitag in Absprache mit ihrer Vorgesetzten die Dienste jeweils um ein WE verschoben.
Mein Anwalt hatte schon vor zwei Wochen die These, dass sie sich der Verantwortung über diesen Weg entziehen und Dritten übertragen möchte ( nur eben mir nicht- da böse und gemein)!
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#56
Für die Dienste habe ich andere Quellen. Wink
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#57
Knecht.
Ich verstehe Dich und Dein U-Chaos nicht wirklich.
Klare Regelungen müssen her.

Entweder Umgang wird festgeschrieben und Muttern paßt an oder die Mutter plant ihre Bereich und Du nimmst das Kind entsprechend.

Wenn die Mutter ihre Dienst nun abgesprochen hat, na, dann ergibt sich daraus nun halt der U-Rahmenplan.

Ich weiß wirklich nicht, was so schwierig ist, das jetzt mal verbindlich zu fixieren.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#58
Skipper- genau deswegen muss ich nochmal vor Gericht und den laschen Beschluss konkretisieren lassen.
Wir haben aus dem schwammigen Wortlaut zu viel Intepretationsmöglichkeiten welche insbesondere von meiner Ex je nach Laune ausgenutzt werden.
Mein Anwalt hat dazu wie ich hoffe einen sehr klaren Auftrag entsprechenden Antrag zu stellen. Ich warte seit nunmehr 2 Wochen auf den Erstentwurf.
Diesen würde ich dann gerne hier reinstellen und mir dadurch entsprechendes Feedback erhoffen.
Fest steht- genaue Zeitrahmen mit genauen Uhrzeiteiten ohne Spielraum und inhaltslosen Satzbausteinen helfen beiden Seiten.
Daraus resultierend gewinnt unser Kind!
Ohne richterlichen Beschluss kommt es zu keinem Ergebnis da Frau mit mir nicht kommuniziert. Egal welchen Vorschlag ich hätte.
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#59
Moin Knecht.
Wirkt alles etwas nebulös auf mich.
Es gibt also einen UBeschluß?

Aus dem Eingangsbeitrag ist eher zu entnehmen, daß der U läuft und es Dir nun lediglich um eine Erweiterung ginge, um Fremdbetreuung zu vermeiden und um Dich besser um die Defizite des Kindes kümmern zu können.

Schichtdienstler passen nicht recht zu den üblichen Umgangsregelungen. Da ist von beiden Eltern viel Bewegung und Kooperation gefordert.

Dein Regelungsvorschlag könnte von den Damen und Herren des Amtes und des Gerichts tatsächlich als sehr unruhig für Kind aufgefaßt werden, zu viele 'Bilderwechsel'.

Die Leistungsstörungen des Kindes sollten profund abgeklärt werden, NICHT bzw nicht nur von Lehrern oder den Wichtigtuern vom JAmt 'untersucht' und bewertet werden.

Ich finde es gut, daß Du Das Kind in seinen schulischen Schwierigkeiten optimal unterstützen möchtest.
Ab einem gewissen Grad der Schwierigkeiten sollten besser spezielle Fachkräfte diesen Job erledigen.
Insofern spricht dieser Punkt nicht unbedingt für eine UErweiterung.

Gute Argumente sind mE stets, die Mutter entlasten und für eine gleichmäßige Lasten- und Betreuungsverantwortung eintreten zu wollen.

Mit 'Kindeswohl' würde ich nicht argumentieren. Damit läßt sich ALLES begründen, nicht nur die väterliche Sicht.

Ob man das JAmt außergerichtlich proforma oder ernsthaft anspricht, ist nahezu Wurst. Das Amt ist in jedem Fall im Verfahren dabei, mindestens als mitwirkende Stelle. Wenn nicht völlig klar ist, wie die Figuren dort ticken, dann könnte eine frühe Kontaktaufnahme helfen, deren Reaktionen im Verfahren später besser einschätzen zu können.

S.
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#60
Hallo Skipper,

der Umgang läuft halbwegs seit Dezember 2012. Wie schon mehrmals jedoch erwähnt mit einer großen Bandbreite an Möglichkeiten. Eben wie es Mami passt.
ich wüsste nur nicht, was dem Richter nicht passen könnte? Ist es in seinem Sinne, dass unser Kind statt zwei Übernachtungsmöglichkeiten wie von mir präferiert bisher vier Stätten zur Übernachtung aufgedrängt werden.
Wie sieht es meine Tochter? Diese Frage muss ich mir auch stellen. Sie findet es nicht so schlimm! Nur sagt sie auch im gleichen Atemzug, dass ihre Mama es nicht anders machen kann und sich nur aufregt wenn sie bei mir mehr Zeit verbringen würde.
Unabhängig um die Frage wo unser Kind übernachtet, zählt natürlich die Unterstützung in Fragen rund um die Schwierigkeiten mit Mathe mindestens eine ebenso große Rolle. Ob ich in dieser Hinsicht tatsächlich noch richtig unterstützen kann weiß ich nicht. Ich habe jedoch genügend Antrieb mit meinem Kind einen schweren Weg zu gehen und alle möglichen Institutionen aufzusuchen die professionelle Hilfe anbieten. Und genau das fehlt meiner Ex. Der Antrieb!

Deine Argumentationsvorschläge habe ich schon gespeichert. Finde ich gut und werde sie entsprechend einbauen.

Thema JA................................................da bin ich mir weiterhin im Unklaren was das bringen kann. Ich sehe keinen Mehrwert.

Knecht
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#61
Hallo zusammen,
stehe hier seit 30 Minuten vor der Tür meiner Ex. Sie ist nicht da und ich weiß jetzt nicht ob ich die Polizei anrufen soll?
Ab 17.30 Uhr beginnt mein Umgangswochenende!
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#62
Moin Knecht.

In welcher Form ist der Termin fixiert?
Wenn es soetwas wie eine schr. Elternvereinbarung dazu gibt, einem Vertrag ähnlich, dann könnte die Nichterfüllung Schadenersatzansprüche gegen die andere 'Vertragspartei' auslösen.

Siehe dazu www.elternvereinbarung.de

Für Durchsetzung muß das aber gute nachweisbar sein.

Erfahrungsgemäß kann Polizei bei der Umsetzung und Dokumentation helfen, verpflichtet ist sie dazu nicht, da es hier nicht um Leben und Tod und Gefahrenabwehr im strengeren Sinn geht, also nicht zum Aufgabenbereich gehört.
Wenn die nicht kommen wollen und ach keinen Vermerk anfertigen wollen, dann iregendeine andere vertrauenswürdige Person als Zeugen bitten, zu bestätigen, daß Du pflicht- und vereinbarungsgemäß vor Ort warst, um Deinen Vertragsteil zu erfüllen.

Besteht Möglichkeit, die Mutter auf irgendeinem Kanal 'anzufunken', nachzufragen, was los sei? Gibt es Mißverständnisse, ist entschuldbar etwas dazwischen gekommen usw.
Wenn möglich, unmittelbar vom Phone aus Mail oder SMS schicken. Zum Nachweis abspeichern, ausdrucken usw.

Alles sehr gut dokumentieren und nachweisbar halten.
Probier das mal.

Wenn sich das wiederholt, sollte auf dem üblichen Weg (Dreisprung) bis zum FamGericht die Mutter an ihre Pflichten erinnert werden.

S.
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#63
Hallo Skipper,
leider habe ich keinen Kommunikationsweg. Sie lässt es nicht zu!
Ich mache mir ehrlich gesagt Sorgen.
Daher mein Gedanke an die Polizei.
SMS + Zettelchen im Briefkasten habe ich erledigt.
Ich fahre jetzt nochmal um 19.00 Uhr zur Wohnung.
Nachdem vor zwei Wochen ihr Umgangswochenende war, das letzte Wochenende unter der Ferienregelung (auch bei Mutter) lief,sehe ich das jetzige WE als mein Umgangswochenende an.
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#64
Hi Knecht,

da könnte ein Mißverständnis Deinerseits vorliegen.
Wenn es vor 14 Tagen ihr WE war, dann ist sie dieses WE wieder dran.
So ist es beim 14-tägigen Turnus üblich.

Ich kenne es nur so, daß Ferienumgang die anderen U aussetzt, verschiebt diese aber nicht.

Das sollte als derber Konfliktherd schnellstens geklärt werden.

S.
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#65
Dann bin ich zu blöd dafür. Noch besser eine glasklare Lösung zu bekommen.
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#66
Ja. Auf jeden Fall sollte Eure Elternvereinbarung für BEIDE Seiten unmißverständlich formuliert sein.

S.
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#67
Jedenfalls war das die Jahre davornicht so. Ich habe gerade nochmal die Kalender 2013/2014 zur Hand.
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#68
Dass Du bei so ner Verrückten am Rad drehst, ist klar!

Was macht dein Antrag? Ist der endlich raus oder gibt es da auch wieder das übliche Performance-Problem vom Anwalt?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#69
Leute,

nun blebt doch mal auf 'm Teppich.
Hier ist es doch offenbar so, daß Vater-Knecht einem Mißverständnis unterliegt...

'Eilverfahren' ist unsinnig, da es hier nicht um 'Leben und Tod' geht.
Ansonsten unterliegen die FamVerfahren bereits dem sog. Beschleunigungsgebot.

FamFG § 155 Vorrang- und Beschleunigungsgebot


S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#70
Ich muss jetzt mal meine Emotionen in den Griff bekommen und meinen Anwalt morgen anrufen.
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#71
Knecht,

wie wäre die Vorstellung, daß das Kind dieses WE turnusmäßig bei der Mutter ist und Du Dich auf das nächste freust, wenn im normalen Turnus Dein WE ist.

War halt ein Irrtum Deinerseits, das kommende WE Dir zuzuschreiben.

Geh jetzt einfach vom Naheliegenden aus... und entspanne Dich.

S.
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#72
Genau das mache ich jetzt.
Das Haus ruft. Dann eben wieder umswitchen.
DankeSmile
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#73
Moin Knecht.
Na? Wieder ein bisl geerdet?

Ich hab' mal überlegt, wie Du mehr Zuverlässigkeit und Stabilität in die bestehende URegelung kriegen könntest, unabhängig vom Verfahren, das eher auf Erweiterung und bessere schulische Unterstützung gerichtet ist.

Es kann gut sein, daß die Mutter Deine gestrigen 'Aktivitäten' mitbekommen hat (SMS und Zettel) und sie Dir im Stillen nun 'nen Vogel zeigt und Dein Verhalten auch ins Verfahren bringen könnte. Das wäre nicht gut für Dich und Deine Anliegen.

Beide Punkte ließen sich mE gut zusammen bereinigen:
Schreib Deiner gütigen Ex, daß Du
- Dich gestern im Kalender - "sorry" - glatt vertan hättest,
- unverändert an der bisherigen Vereinbarung festhalten möchtest, die den Aufenthalt des Kindes bei Dir alle 14 Tage am WE vorsieht, Du das Kind nächtest WE, also am 7./8. März usf., zuverlässig zur vereinbarten Zeit abholen und zurückbringen wirst.
Selbstverständlich seist Du bereit, das Kind auch darüber hinaus zu betreuen und zur mütterlichen Entlastung beizutragen.

Es ist nicht verboten, die Mutter ein bisl zu bauchpinseln und sie so geschmeidig zu stimmen. Wink

Das Schreiben könnte auch im Verfahren hilfreich sein.

Was meinst Du dazu?

S.
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#74
Was heißt hier "vertan"???!!

Knecht hatte schon beim letzten Wochenende klein beigegeben!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#75
Ich werde heute Abend mir die empfohlenen Umgangsplaner zu Gemüte führen und entsprechend ausfüllen.
Diese Gesamtübersicht werde ich per Post zusenden.
Sollte sie Veto einlegen wollen muss sie das begründen.
Noch besser ich lasse den ausgefüllten Planer über meinem Anwalt mit der Bitte zur Kenntnisnahme zuschicken.
Heute Nacht ist mir eingefallen, dass meine Kleine meinte, dass sie mit Mama zu einer Frau müsse......
Wahrscheinlich hat sie eine neue Anwältin welche ihr jetzt den neuen Turnus eingeredet hat. Wie gesagt, bisher war er ja anders getaktet.
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