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Väter mehr in die Betreuung einbeziehen
#1
"Väter mehr in die Betreuung einbeziehen"

"Was raten Sie als Anwältin jetzt betroffenen Müttern?

- Sie sollten die geschiedenen Väter verstärkt mit in die Betreuung des Kindes einbeziehen, damit nicht die ganze Last der Probleme, die ein Kind mit sich bringt, an ihnen allein hängenbleibt. Dazu kann auch die Betreuung bei Krankheit gehören. Es steht ja nirgendwo geschrieben, dass die Mutter das Kind allein betreuen muss, wenn sie keinen Unterhalt mehr für sich bekommt. Die Väter können dafür auch mal Urlaub nehmen."

http://www.merkur-online.de/nachrichten/...03299.html

Nicht nur bei Krankheit, Frau Fachanwältin Kloster-Harz. In den Unterhaltsverfahren gehts ja auch nicht um Ersatz bei Krankheit, sondern um die alltägliche Betreuung von Kindern. Sehr gerne nehmen wir Müttern die schwere Last der Kindes ab!

Immerhin denkt die Dame als Einzige überhaupt mal an die Möglichkeit, dass Väter auch betreuen können. All die hochgestochenen Richterinnen und Kommentare zum Unterhaltsrecht blenden das nämlich aus. Die wissen schon, warum.
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#2
Die Dame vergisst, dass auch Vätern 10 Kind-Krank-Tage zustehen. Zumindest bei gemeinsamem Sorgerecht.
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#3
M. W. erhält nur derjenige die Kinderkranktage, der das Kind auch tatsächlich betreut. Für Alleinerziehende sind es 20 Tage. Dann gibt es Kinderkrankengeld von der Krankenkasse, aber nur für die Kinder, die noch nicht 12 Jahre alt sind.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#4
Ja dachte ich auch mal. Bis ich mal die Diskussion mitbekam, in der die Krankenkasse der Mutter klarmachte, dass sie 10 Tage für die Betreuung des kranken Kindes hat und der sorgeberechtigte Vater ebenfalls. Diese können wohl aber übertragen werden.
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#5
(22-03-2009, 14:24)LBM schrieb: Bis ich mal die Diskussion mitbekam, in der die Krankenkasse der Mutter klarmachte, dass sie 10 Tage für die Betreuung des kranken Kindes hat und der sorgeberechtigte Vater ebenfalls.

Danke, wusste ich nicht. Ich dachte, das gelte nur für den hauptbetreuenden Elternteil bzw. gemeinsam wohnende Paare. Aber dann wird wir trotzdem wieder mal an dem alten Punkt, dass Väter ohne Sorgerecht so oder so ausgeschlossen sind. Es wird von Vätern so alles mögliche gefordert und verlangt. Gleichzeitig wird ihnen das Sorgerecht verweigert, das Voraussetzung ist, einige dieser Forderungen erfüllen zu dürfen.
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#6
Na, da frage ich doch lieber nochmal nach. Manche Sachbearbeiter reden auch schon mal Stuss. Smile In § 45 SGB V steht da nämlich nichts von Übertragung des Anspruchs.
Es gibt im Übrigen auch nur 70% des Bruttoeinkommens von der Krankenkasse. Deswegen hatte ich mir bei wenigen Tagen immer Urlaub genommen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#7
Ich kann jetzt auch nicht mit Fakten belegen, dass das stimmt. Ich habe sie erst 1x gebraucht und da war ich noch Beamtin und wurde von der Arbeit freigestellt. Ist übrigens mit ein Grund, warum der Anteil an "kranken" Frauen im ÖDi so hoch ist, denn Beamte haben keine Gehaltseinbußen bei kranken Kindern. Also ist wohl klar, wer die Tage nimmt, wenn das Kind krank ist.
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