Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verjährung RA-Gebühren
#1
Hallo zusammen,

ich habe wieder mal Ärger mit der RAin meiner Ex:

- ein Verfahren vor dem Fam-Gericht wurde 09/2011 per Beschluss gegen mich entschieden
- in dem Beschluss von 09/2011 steht: "Die Kosten des Verfahrens trägt Lullaby" und der Streitwert wurde festgesetzt.
- habe daraufhin die in diesem Zusammenhang gekommenen Rechnungen vom Fam-Gericht bezahlt und seitdem nichts mehr gehört bzw. bekommen.
- 12/2014 hat die gegnerische RAin beim Fam-Gericht einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt für das o.g. Verfahren aus 2011
- Dieses Schreiben mit dem Kostenfestsetzungsantrag habe ich vom Gericht diese Tage erhalten mit Bitte zur Stellungnahme.

Aus meiner Sicht liegt ein Fehler der RAin vor und die Forderung ist verjährt (§ 195 BGB: Demnach verjährt ein solcher Anspruch nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem des Anspruchs entstanden ist; also hier am 31.12.2014). Bis zum 31.12.2014 ist mir keine Forderung zugegangen. Die RAin auch keinen Kostenfestsetzungsantrag stellen dürfen, da das ja schon und der Streitwert in dem Beschluss 09/2011 festgelegt wurde.

Wie seht ihr das? Wie soll ich weiter vorgehen?

Danke und Grüße,

Lullaby
-
Zitieren
#2
Du verwechselt zudem Kostenfestsetzung und Forderung. Ohne das eine kann das andere nicht betrieben werden.

Du musst also recherchieren wann das Recht zur Kostenfestsetzung verjährt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#3
OK. Danke für die Antworten. Verjährung ist erst 30 Jahren. Ich versuche Verwirkung geltend zu machen.

Grüße

Lullaby
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste