Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
ARGE Anspruchsübergang
#2
(22-03-2009, 15:36)p schrieb: Ex und Kind leben zwar in Bedarfsgemeinschaft, aber wo steht dass das einen Anspruchsübergang für Kindesunterhalt begründet?
Mir liegt hier so ein Schreiben der Arge vor. Das -Zauberwort- heißt
wohl "Sozialgeld". Ich zitiere mal:
Eine ARGE dieses Landes schrieb:Nach § 33 Absatz 1 SGB II geht der Unterhaltsanspruch Ihrer Angehörigen
kraft Gesetzes zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch
bis zur Höhe der erbrachten Leistungen auf die Träger der Grundsicherung für
Arbeitssuchende, Arbeitsgemeinschaft für den kreis XY über.

Bei der Höhe der gezahlten Leistungen wird davon ausgegangen,
dass Sie zur Zeit Unterhaltsleistungen in Höhe von monatlich xyz Euro
erbringen und dies auch weiterhin tun.

Nachtrag, damit es mit dem Wort -Sozialgeld- etwas klarer wird.
Selbst wenn Kind den vollen KU vom Verpflichteten erhält, bekommt es
meist noch "etwas" ganz wenig Sozialgeld. Und sei es nur 1 Euro, den die
ARGE nicht einklagen will bzw. kann.
Der Auskunftsanspruch liegt somit bei der ARGE.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
ARGE Anspruchsübergang - von p__ - 22-03-2009, 15:36
RE: ARGE Anspruchsübergang - von blue - 22-03-2009, 16:46
Neudefinition von Familie - von Gast1 - 22-03-2009, 17:18
RE: ARGE Anspruchsübergang - von Max - 22-03-2009, 17:25
RE: ARGE Anspruchsübergang - von p__ - 22-03-2009, 17:42
RE: ARGE Anspruchsübergang - von blue - 22-03-2009, 19:00
RE: ARGE Anspruchsübergang - von p__ - 22-03-2009, 19:17
RE: ARGE Anspruchsübergang - von blue - 22-03-2009, 19:31
RE: ARGE Anspruchsübergang - von beppo - 22-03-2009, 19:54

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anspruchsübergang Nappo 4 2.094 06-11-2021, 16:30
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste