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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#40
Ganz einfach:
Schau auf das Schreiben - da sind gewöhnlich Sprechzeiten angegeben. Dann gehst du einfach zu einem früheren Termin (vorbereitet) hin und sagst: "Bin da - gebe die VA jetzt ab". Früher geht immer.

Mit Abgabe wird die VA im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Falls du zum Termin nicht erscheinst, dann wird eben der (zivilrechtliche!!) Haftbefehl im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Wirkung ist exakt dieselbe. Das hat so rum keinerlei Relevanz bei einer Passkontrolle.

Andersrum: Wenn du nicht erschienen bist, könnte auch bei einer normalen Verkehrskontrolle, deine Vorführung zur Abgabe der VA erfolgen.

Die Reise geht den GV nichts an.

Übrigens: Sobald die VA abgegeben ist, kannst du bezüglich der Gerichtskosten einen formlosen Antrag auf Niederschlagung stellen. Dann bist du sie vermutlich los.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von sorglos - 27-03-2015, 00:28
Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 18:07
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 19:34
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 08:39
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:08
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 24-10-2015, 13:01
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Verstoß gegen §170 - Reloaded - von Karl - 26-02-2015, 16:23

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