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KU bei Verlusten Selbständiger
#1
Liebe Foren-Gemeinde,

nachdem nun feststeht, dass mir die deutsche Helferindustrie auch im schönen Österreich das Leben schwer machen kann (Einzelheiten hier), habe ich einige Fragen zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Hintergrund ist ein Auskunftsersuchen des JA aufgrund der Errichtung einer Beistandschaft durch KM.

Ich habe mich vor gut zwei Jahren selbständig gemacht, konnte aber bislang wegen der schwierigen Aufbauphase meines Betriebes noch keine Umsätze, und folglich auch keine Gewinne erzielen, die meines Wissens als Basis der Unterhaltsberechnung dienen.

Ich zahle regelmäßig Mindestunterhalt gem. DT und beabsichtige auch, dies in Zukunft zu tun.

Meine Fragen:

1. Wie werden Verluste von Selbständigen bei der Berechnung des KU berücksichtigt?
2. Kann die Beiständin, analog zum Vorgehen bei Angestellten, einfach in die Glaskugel schauen, eine Fiktion aufbauen und aufgrund meiner Ausbildung und meines bisherigen beruflichen Weges ein bestimmtes Einkommen unterstellen?
3. Wenn ein fiktives Einkommen unterstellt werden kann, wie ist dann das weitere Procedere: Mindestunterhalt titulieren und Klage durch JA abwarten?

Habe leider nirgendwo Infos gefunden, wie mit Verlusten von Selbständigen umgegangen wird. Daher hoffe ich hier im Forum auf Hilfe.

Danke vorab für eure Antworten!
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#2
1. Gar nicht. Sie hat es nicht zu geben und nie gegeben.
2. Kann sie wohl versuchen, z.B. anhand Vor-Einkommen.
3. Ja. Exakt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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