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Die Unterhaltsflucht und das Prellen von Unterhalt
#17
(16-02-2015, 13:37)the notorious iglu schrieb: Man muss das ganze schon etwas differenzierter sehen und das ist die Schieflage, auf die ich hingewiesen haben wollte.

Wer meinetwegen 2000 oder 2500 netto verdient und meint er kommt mit der Höhe des Unterhaltsvorschuss´ davon ist absolut und ganz schief gewickelt. Dem reißen sie den allerwertesten auf.

Der Unterhaltsrechtliche Bedarf, auch strafrechtlich gesehen, richtet sich nach der Lebensstellung und dem Einkommen des Pflichtigen und nicht nach irgendwelchen pauschalen Summen, die in den Raum geworfen werden.

Wer sich bei ausreichendem Einkommen und einer guten Qualifikation in ein Gerichtssaal setzt und da gut gelaunt
verbreitet, dass der Staat ja auch nicht mehr zahle, dem wünsche ich viel Spaß.

Man muss schon glaubhaft machen können, dass nicht mehr drin ist und nicht mehr zu holen ist. Und genau dieser Faktor kam mir etwas sehr zu kurz.

Den  § 1610 BGB ignorieren die Familienrichter gerne,  einem Strafrichter darf man es nicht durchgehen lassen. Die Höhe des Unterhaltsbedarfs richtet sich nach der Situation des Unterhaltberechtigten, nicht nach der Situation des Pflichtigen.

Kurz gesagt: wie hoch der Bedarf eines Kindes ist, ist nicht vom Einkommen des Vaters abhängig. Ein Strafrichter mag das sich so hindrehen wollen - und liefert damit schon gleich mal die Begründung für die Berufung. 
Wenn der Bedarf eines Kindes mit 318.- € monatlich gedeckt ist, wenn das Geld von der Unterhaltsvorschusskasse bezahlt wird, dann ist er gedeckt unabhängig davon ob der Vater des Kindes Hartzer ist oder Medizinprofessor.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Die Unterhaltsflucht und das Prellen von Unterhalt - von the notorious iglu - 16-02-2015, 11:04
RE: Die Unterhaltsflucht und das Prellen von Unterhalt - von the notorious iglu - 16-02-2015, 13:37
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Die Legenden des Unterhaltsprellens - von the notorious iglu - 08-03-2015, 19:00
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