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Auskunft des AG wegen Beistandschaft
#16
(23-03-2015, 21:41)Nappo schrieb: Drittens hat keiner von weiteren Schulden gesprochen.

Dann kannst du ja deine Schlüsse daraus ziehen, unter der Prämisse, dass alle Beteiligten so mitspielen, wie man es gerne hätte. Es ist auch nicht maßgeblich, ob jemand davon gesprochen hat. Es hat offensichtlich auch keiner davon gesprochen, dass ein Titel existiert bzw. wurde die Existenz verneint und er existierte doch. Das sind immer solche Sachen...

Also, wenn tatsächlich nur ein Gläubiger existiert ist es auch nicht so wahnsinnig schädlich, wenn der Pfändungsfreibetrag überschritten wird, weil die Sache absehbar und übersichtlich ist. Ob der Betrag überschritten wird, hängt von der Unterhaltsverpflichtung ab.

Nee, aber dem Chef schickst du eine, oder nicht?

@raid

Die Jobcenter dürfen solche Bescheinigungen laut Insolvenzordnung ausstellen, aber sie tun es nicht, jedenfalls ist mir das noch nicht untergekommen. In der Praxis machen das nur Anwälte und Beratungsstellen. Es ist auch völlig wurscht, weil Sozialleistungen nach den Maßgaben des 850c ZPO gepfändet werden und das war genau das, wovon ich sprach.

In deinem verlinkten Artikel geht es auch um nichts anderes, nämlich um die P-Kontenbescheinigung, also letztlich den Betrag innerhalb des Pfändungsfreibetrages, aber das hast du mal wieder nicht kapiert.

Die braucht man in der Praxis sowieso nicht, weil die Bank das Konto im Fall einer Pfändung umstellen muss, auch ohne Bescheinigung.

Eine Außnahme bilden da einmalige Sozialleistungen, die man sich freistellen lassen kann, auch über die Beträge der Pfändungsfreibeträge laut 850c ZPO hinaus. Theoretisch auch Nachzahlungen von Sozialleistungen, aber das ist in der Praxis und der Rechtsprechung umstritten.

Aber das kann dir der Schulden- und Insolvenzexperte wahrscheinlich besser erklären.

Man sollte sich vielleicht einmal ganz grundsätzlich fragen, ob man mit seinem Halbwissen geeignet ist, anderen Menschen Ratschläge zu erteilen oder ob das nicht vielleicht mehr schadet als nützt, ob man nun Geld dafür nimmt oder nicht.
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Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von Nappo - 15-02-2015, 15:37
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von blue - 15-02-2015, 20:17
RE: Auskunft des AG wegen Beistandschaft - von Nappo - 22-03-2015, 04:28
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