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Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170
#6
Wieso nicht genehmigt? Nach aktueller Rechtssprechung ist ganz eindeutig einer zu stellen. Hast du die Ablehnung angegriffen und das Urteil in obigem Kapitel genannt?

Schulden zahlen geht nicht vor Unterhalt, wird man dir sagen. Du musst in Insolvenz gehen und Unterhalt zahlen. Du hast den Fehler begangen, brav und ehrlich für deine Gläubiger zu arbeiten statt alles gegen die Wand zu fahren.
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RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von p__ - 25-02-2015, 17:11
RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von the notorious iglu - 25-02-2015, 19:40
RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von zeitgenosse - 21-05-2015, 22:17

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