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Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170
#8
(25-02-2015, 17:09)Blumentopferde schrieb: Du musst sofort nach der Ablehnung des Pflichtverteidigers Einspruch erheben. Dann geht das aufs Landgericht und dort bekommst du einen. War bei mir auch so.
Die 600 Euro sind schon weg leider, ich hatte in diesem Monat nur noch 90 Euro für den kompletten Monat zur Verfügung. Ich bin mal wirklich gespannt wie es ausgeht. Wenn ich in den Knast muss bekommt das JA auch seinen Unterhaltsvorschuss nicht zurück. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Nachweislich kann ich nicht bezahlen, wahrscheinlich wollen sie an mir mal wieder ein Exempel statuieren, um andere Männer gefügig zu machen

(25-02-2015, 17:12)netlover schrieb: hallo Der Zahlesel,

dann lasse über deinen anwalt schon mal vorsoglich eine feile beantragen!

also - dir muß ein vorsatz zu dieser straftat nachgewiesen werden, fällt schon mal flach.

wenn du nur soviel verdienst, daß dir nix mehr bleibt - wird vom JA UHV gezahlt. es gibt
doch bestimmt hilfe vom JA in so einem fall! 6 x 180 eur...1040 eur kindergeld + UHV...allah...
da bekommt doch deine ex locker eur 2000 nur für die kinder + wohngeld + geld für die tafeln +
zuschuß f. gem. urlaub....?????

warum hast du denn nicht umgang beantragt??? das würde ich gleich machen! außerdem evtl.
über einen strafantrag wegen umgangsverweigerung seitens der KM stellen. (6 facher umgangsboykott...)

wie weit wohnt ihr auseinander???

mach mit deiner neuen frau nicht mehr soooo viele kinder...such dir ein andres hobby...

bb
netlover
Ja das JA hat gepennt weil die alte Sachbearbeiterin raus geflogen ist, und die neue SB hatte ich mal am Telefon nach dem ich nach der Ladung der Polizei dort angerufen habe warum ich jetzt vom JA so bedroht werde. Sie sagte : " ich weiß nicht warum Sie jetzt eine Vorladung von der Polizei haben, nach der Aktenlage hier ist alles in Ordnung sie können eben nicht zahlen". ja meine Ex hat so um die 3500 Euro im Monat zur Verfügung. Durch den Boykott meiner Ex habe ich keine Kraft mehr vor Gericht zu erwirken. Ich werde meine kinder wahrscheinlich nie wieder sehen, zumal ich auch nicht weiß ob ich in 2 Jahren noch lebe ich war schon so oft da wenn Ich die Kinder holen sollte. nie war jemand Zuhause. Die Kinder wohne 3 Stunden entfernt von mir
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RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von Der Zahlesel - 25-02-2015, 17:15
RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von the notorious iglu - 25-02-2015, 19:40
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