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Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170
#10
(25-02-2015, 17:15)david1301 schrieb: Die 600 Euro sind schon weg leider, ...
Nein.
Du reibst deinem Anwalt den Link von @p unter die Nase und sagst ihm er soll entsprechend tätig werden. Dann bekommst du die 600 wieder zurück!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von sorglos - 25-02-2015, 17:51
RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von the notorious iglu - 25-02-2015, 19:40
RE: Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170 - von zeitgenosse - 21-05-2015, 22:17

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