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Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170
#1
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Hallo, ich bin neu hier aber ein bekennender Fan von Detlef B. und dem Männermagazin. Nun kommt es bei mir zur Hauptverhandlung da ich den geforderten Mindestunterhalt nicht zahlen kann.

Ich bin geschieden und habe aus dieser Ehe 6 Kinder. Deshalb in 6 Fällen
Mit meiner neuen Lebenspartnerin habe ich einen gemeinsamen Sohn 2 Jahre. wir sind beiden berufstätig aber nicht miteinander verheiratet. Unser Sohn muss deshalb auch in eine kostenpflichtige Krippe gehen.
das JA hat einen von ihnen "errechneten" Mindestunterhalt an mich versendet. Diesem habe ich fristgerecht widersprochen und die Sachbearbeiterin wurde kurz darauf
ihres Postens enthoben. Gott sei dank hat mein damaliger Anwalt geschrieben das er auf eine Neuberechnung wartet, die aber nie erfolgte Seit dem (seit 1 Jahr) habe ich nie wieder etwas vom Jugendamt gehört. Bis mir irgendwann die Vorladung bei der Polizei, die ich natürlich durch meinen Anwalt verweigern ließ und Monate später die "Einladung" der Staatsanwaltschaft ins haus flatterte
Ich bin mal wirklich gespannt wie das ganze ausgeht und ob ich, weil ich arm bin ins Gefängnis muss.
Ich habe meine Anklage mal als Text angehängt, also lest selber......
Anklage

Herr Xyz wird angeklagt seit Dezember 2012 in sechs zusammentreffenden Fällen sich eine gesetzlichen Unterhaltspflicht entzogen zu haben, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet war oder ohne die Hilfe anderer gefährdet gewesen wäre.
Dem Angeklagte wird zur last gelegt:

der Angeklagte ist seinen in "Wohnort" wohnen Kindern "...Aufzählung aller Namen der Kinder und Geburtsdaten" zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Er kam dieser Verpflichtung nur in Höhe von jeweils insgesamt 100 Euro im Juni und September 2013 nach, obwohl er aufgrund seiner wirtschaftl Verhältnisse in der lage war, seine Unterhaltspflicht wenigstens teilweise zu erfüllen.

Vergehen der Verletzung der Unterhaltspflicht in sechs rechtlich zusammentreffenden Fällen strafbar gemäß §§170 Abs 1, 52 Strafgesetzbuch. Die Strafverfolgung wurde gemäß $154a Abs. 1 StPO auf den Zeitraum Dezember 2012 beschränkt.

Beweismittel:

I. Angeben des Angeschuldigten
II. Zeugin (die entlassenen Mitarbeiterin / bzw jetzt ihre vor kurzem neu eingestellte Kollegin mit der ich noch nie etwas zu tun hatte)
III. Urkunden
1) Gehaltsnachweis
2) Entgeltfestsetzung Kinderkrippe
3) Rückstandsberechnung

IV. Akten

Es wird beantragt


Hier die Anklage als Bild...


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#2
Pflichtverteidiger hast du? Das Kapitel kennst du?
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#3
(25-02-2015, 16:56)p__ schrieb: Pflichtverteidiger hast du? Das Kapitel kennst du?

Das Gericht hat mir keinen Pflichtverteidiger genehmigt, also musste ich 600 Euro für einen regulären Anwalt investieren, und konnte deshalb natürlich auch keinen vollen KU zahlen da ich mein Gehalt knapp über dem Selbstbehalt liegt. Momentan weiß ich auch nicht mehr weiter. habe meine kinder aus erster Ehe auch 3,5 jahre nicht mehr gesehen. das einzige was mir bleibt sind Bilder aus dem Internet von Ihnen. ich musste so viele Schulden meiner Exfrau aus den Ehejahren + meinen Anwalt zahlen das für Kindesunterhalt nichts mehr da war. Ein wenig Angst habe ich schon aber was solls ich kann das Geld nicht drucken Sad
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#4
Du musst sofort nach der Ablehnung des Pflichtverteidigers Einspruch erheben. Dann geht das aufs Landgericht und dort bekommst du einen. War bei mir auch so.

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#5
Da tritt das Jugendamt wohl die Flucht nach vorn an. Wenn sie über ein Jahr keine Maßnahmen ergreifen, kann das dazu führen, dass der Anspruch verwirkt. Jetzt tun sie so, als wäre der Anspruch klar gewesen und versuchen, Dir den schwarzen Peter zuzuschieben und vor allem strafrechtlich eine Feststellung über Deine Unterhaltspflicht zu bekommen, nachdem sie die Feststellung zivilrechtlich verpasst haben.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#6
Wieso nicht genehmigt? Nach aktueller Rechtssprechung ist ganz eindeutig einer zu stellen. Hast du die Ablehnung angegriffen und das Urteil in obigem Kapitel genannt?

Schulden zahlen geht nicht vor Unterhalt, wird man dir sagen. Du musst in Insolvenz gehen und Unterhalt zahlen. Du hast den Fehler begangen, brav und ehrlich für deine Gläubiger zu arbeiten statt alles gegen die Wand zu fahren.
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#7
hallo david,

dann lasse über deinen anwalt schon mal vorsoglich eine feile beantragen!

also - dir muß ein vorsatz zu dieser straftat nachgewiesen werden, fällt schon mal flach.

wenn du nur soviel verdienst, daß dir nix mehr bleibt - wird vom JA UHV gezahlt. es gibt
doch bestimmt hilfe vom JA in so einem fall! 6 x 180 eur...1040 eur kindergeld + UHV...allah...
da bekommt doch deine ex locker eur 2000 nur für die kinder + wohngeld + geld für die tafeln +
zuschuß f. gem. urlaub....?????

warum hast du denn nicht umgang beantragt??? das würde ich gleich machen! außerdem evtl.
über einen strafantrag wegen umgangsverweigerung seitens der KM stellen. (6 facher umgangsboykott...)

wie weit wohnt ihr auseinander???

mach mit deiner neuen frau nicht mehr soooo viele kinder...such dir ein andres hobby...

bb
netlover
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#8
(25-02-2015, 17:09)Blumentopferde schrieb: Du musst sofort nach der Ablehnung des Pflichtverteidigers Einspruch erheben. Dann geht das aufs Landgericht und dort bekommst du einen. War bei mir auch so.
Die 600 Euro sind schon weg leider, ich hatte in diesem Monat nur noch 90 Euro für den kompletten Monat zur Verfügung. Ich bin mal wirklich gespannt wie es ausgeht. Wenn ich in den Knast muss bekommt das JA auch seinen Unterhaltsvorschuss nicht zurück. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Nachweislich kann ich nicht bezahlen, wahrscheinlich wollen sie an mir mal wieder ein Exempel statuieren, um andere Männer gefügig zu machen

(25-02-2015, 17:12)netlover schrieb: hallo Der Zahlesel,

dann lasse über deinen anwalt schon mal vorsoglich eine feile beantragen!

also - dir muß ein vorsatz zu dieser straftat nachgewiesen werden, fällt schon mal flach.

wenn du nur soviel verdienst, daß dir nix mehr bleibt - wird vom JA UHV gezahlt. es gibt
doch bestimmt hilfe vom JA in so einem fall! 6 x 180 eur...1040 eur kindergeld + UHV...allah...
da bekommt doch deine ex locker eur 2000 nur für die kinder + wohngeld + geld für die tafeln +
zuschuß f. gem. urlaub....?????

warum hast du denn nicht umgang beantragt??? das würde ich gleich machen! außerdem evtl.
über einen strafantrag wegen umgangsverweigerung seitens der KM stellen. (6 facher umgangsboykott...)

wie weit wohnt ihr auseinander???

mach mit deiner neuen frau nicht mehr soooo viele kinder...such dir ein andres hobby...

bb
netlover
Ja das JA hat gepennt weil die alte Sachbearbeiterin raus geflogen ist, und die neue SB hatte ich mal am Telefon nach dem ich nach der Ladung der Polizei dort angerufen habe warum ich jetzt vom JA so bedroht werde. Sie sagte : " ich weiß nicht warum Sie jetzt eine Vorladung von der Polizei haben, nach der Aktenlage hier ist alles in Ordnung sie können eben nicht zahlen". ja meine Ex hat so um die 3500 Euro im Monat zur Verfügung. Durch den Boykott meiner Ex habe ich keine Kraft mehr vor Gericht zu erwirken. Ich werde meine kinder wahrscheinlich nie wieder sehen, zumal ich auch nicht weiß ob ich in 2 Jahren noch lebe ich war schon so oft da wenn Ich die Kinder holen sollte. nie war jemand Zuhause. Die Kinder wohne 3 Stunden entfernt von mir
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#9
(25-02-2015, 17:10)karlma schrieb: Da tritt das Jugendamt wohl die Flucht nach vorn an. Wenn sie über ein Jahr keine Maßnahmen ergreifen, kann das dazu führen, dass der Anspruch verwirkt. Jetzt tun sie so, als wäre der Anspruch klar gewesen und versuchen, Dir den schwarzen Peter zuzuschieben und vor allem strafrechtlich eine Feststellung über Deine Unterhaltspflicht zu bekommen, nachdem sie die Feststellung zivilrechtlich verpasst haben.
Ja das JA hat gepennt weil die alte Sachbearbeiterin raus geflogen ist, und die neue SB hatte ich mal am Telefon nach dem ich nach der Ladung der Polizei dort angerufen habe warum ich jetzt vom JA so bedroht werde. Sie sagte : " ich weiß nicht warum Sie jetzt eine Vorladung von der Polizei haben, nach der Aktenlage hier ist alles in Ordnung sie können eben nicht zahlen".
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#10
(25-02-2015, 17:15)david1301 schrieb: Die 600 Euro sind schon weg leider, ...
Nein.
Du reibst deinem Anwalt den Link von @p unter die Nase und sagst ihm er soll entsprechend tätig werden. Dann bekommst du die 600 wieder zurück!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#11
(25-02-2015, 17:51)sorglos schrieb:
(25-02-2015, 17:15)Der Zahlesel schrieb: Die 600 Euro sind schon weg leider, ...
Nein.
Du reibst deinem Anwalt den Link von @p unter die Nase und sagst ihm er soll entsprechend tätig werden. Dann bekommst du die 600 wieder zurück!
Danke für eure aufmunternde Worte. Ich konnte leider über diese Dinge mit noch niemandem sprechen. natürlich habe ich meine Anwältin auch auf dieses Forum für meine Verteidigung verwiesen. 
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#12
Die Klageschrift ist ein Schreiben, das die wohl abgespeichert haben. Kannst meine alte Klageschrift haben. Da steht das gleiche drin ;-)

Erst einmal brauchst Du nun einen Fachanwalt für Strafrecht. Ich hoffe, Du hast noch keine Frist versäumt in Bezug auf den Pflichtverteidiger.
Mein Anwalt hat es im zweiten Verfahren gut hin bekommen. Im ersten Verfahren war ich alleine da. Tu das nicht! Der Grund liegt auf der Hand:
Du bist viel zu sehr belastet und hast verständlicherweise Angst. War bei mir auch so.

Sei also getröstet. Dann lies Dir in Ruhe die FAQ durch in Bezug auf die Unterhaltspflichtverletzung. In dieser Sache erlaube ich mir einmal darauf hin zu weisen, dass Du unter www.väterwiderstand.de - dann: Forum"Unterhaltspflichtverletzung - weitere Informationen bekommst.

Was dieses Thema angeht, ist es durchaus - so denke ich -empfehlenswert.

Noch bist Du weder im Knast noch ist etwas passiert. Noch. Nun muss jemand mit Fachkenntnis ran.

In Bezug auf die oben erwähnte Insolvenz sollte man das vertiefen. Ob aber ein jetzt eingeleitetes Vorverfahren zur Insolvenz den Sachverhalt bezüglich der Klage tangiert, bezweifle ich, da es sich um einen vergangenen Zeitraum handelt.
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#13
nix insolvenz....schön lange alles auflaufen lassen!

so in 8 - 10 jahren dann mal beantragen! bzw. wenn der kleinste 16 ist...da sind dann so um die 100k aufgelaufen...soll sich doch der staat aus den veruntreuten steuern von uns das bezahlen...

bb
netlover
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#14
(25-02-2015, 18:06)netlover schrieb: nix insolvenz....schön lange alles auflaufen lassen!

so in 8 - 10 jahren dann mal beantragen! bzw. wenn der kleinste 16 ist...da sind dann so um die 100k aufgelaufen...soll sich doch der staat aus den veruntreuten steuern von uns das bezahlen...

bb
netlover
Ich bin nur froh das ich so einen netten Arbeitgeber habe. oft kann ich mich auf meine Arbeit nicht mehr konzentrieren weil wenn ich über meine Situation nachdenke nur noch heulen könnte. Ich habe so wenig Geld das ich gar nicht weiß wo ich das alles hernehmen soll. zudem belastet es mich sehr das ich nach dem "Krieg" mit meiner Ex die Kinder schon Jahrelang nicht mehr gesehen oder gesprochen habe. Und zu guter letzt habe ich ein gesundheitliches Problem was mich in absehbarer Zeit das Leben kosten wird. Ich will einfach nicht im Knast sterben oder als Straftäter enden. Aber ich habe keinen ausreichenden finanziellen Mittel. Damit ich überhaupt arbeiten gehen kann muss unser gemeinsamer Sohn (das Kind mit der neuen Partnerin) in eine Krippe ab 8.00-12:00 Uhr gehen. Danach übernimmt eine Tagesmutter die Betreuung bis die Mutter sie dann nach ihrer Arbeit abholt. allein die Krippe kostet mich schon 200 Euro + Schulden der Exfrau (aus der Ehe) beim Land Niedersachsen das ich monatlich in Raten abstottern muss. Nicht zu vergessen Miete, etc , Anwaltskosten und und und. ich habe ja einen Anwalt nur eben keinen Pflichtverteidiger. Ich hoffe es geht alles gut aus... Huh Confused
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#15
Ich habe kein Mitleid, weil die Ursache bei einem selbst liegt. 1. Ehefrau mit 6 Kindern, 2. Ehefrau auch wieder ein Kind und sie hat Schulden. An sich hast Du nichts im Griff und bist obendrein wohl noch ziemlich schwer erkrankt.

Wenn Du einen Anwalt hast, ist es ok. Aber was sind Deine konkreten Fragen?
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#16
Wenn deine Story wahr ist, dann schreib mir mal eine PN. Das kriegen wir schnell in den Griff.
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#17
(25-02-2015, 18:54)Leutnant Dino schrieb: Ich habe kein Mitleid, weil die Ursache bei einem selbst liegt. 1. Ehefrau mit 6 Kindern, 2. Ehefrau auch wieder ein Kind und sie hat Schulden. An sich hast Du nichts im Griff und bist obendrein wohl noch ziemlich schwer erkrankt.

Wenn Du einen Anwalt hast, ist es ok. Aber was sind Deine konkreten Fragen?
Mitleid will ich auch nicht. 
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#18
(25-02-2015, 18:01)david1301 schrieb: natürlich habe ich meine Anwältin auch auf dieses Forum für meine Verteidigung verwiesen. 

Deine Anwältin liest hier mit?
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#19
(25-02-2015, 22:15)Gualterius schrieb:
(25-02-2015, 18:01)Der Zahlesel schrieb: natürlich habe ich meine Anwältin auch auf dieses Forum für meine Verteidigung verwiesen. 

Deine Anwältin liest hier mit?
Ich glaube nicht das sie hier mit liest. Bin ja erst seit heute hier angemeldet.
Damit meinte ich das ich sie auf diese Webseite verwiesen habe
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#20
(25-02-2015, 17:10)karlma schrieb: Da tritt das Jugendamt wohl die Flucht nach vorn an. Wenn sie über ein Jahr keine Maßnahmen ergreifen, kann das dazu führen, dass der Anspruch verwirkt. Jetzt tun sie so, als wäre der Anspruch klar gewesen und versuchen, Dir den schwarzen Peter zuzuschieben und vor allem strafrechtlich eine Feststellung über Deine Unterhaltspflicht zu bekommen, nachdem sie die Feststellung zivilrechtlich verpasst haben.

Hier noch ein Beleg, es hat ja einige gewundert das noch keine Titulierung /Urkunden gegen mich gibt. Der eingefügte Absatz steht in meinem Schreiben, das meinem Anwalt am 13.02.2014  zuging. Das ist wahrscheinlich auch der Grund warum die Sachbearbeiterin nicht mehr auf ihrem Posten sitzt, weil sie die Forderung nicht hartnäckig aud dem zivilrechtlichen Wege verfolgt hat und es jetzt zur Klage gekommen ist.

(27-02-2015, 11:32)Der Zahlesel schrieb:
(25-02-2015, 17:10)karlma schrieb: Da tritt das Jugendamt wohl die Flucht nach vorn an. Wenn sie über ein Jahr keine Maßnahmen ergreifen, kann das dazu führen, dass der Anspruch verwirkt. Jetzt tun sie so, als wäre der Anspruch klar gewesen und versuchen, Dir den schwarzen Peter zuzuschieben und vor allem strafrechtlich eine Feststellung über Deine Unterhaltspflicht zu bekommen, nachdem sie die Feststellung zivilrechtlich verpasst haben.

Hier noch ein Beleg, es hat ja einige gewundert das noch keine Titulierung /Urkunden gegen mich gibt. Der eingefügte Absatz steht in meinem Schreiben, das meinem Anwalt am 13.02.2014  zuging. Das ist wahrscheinlich auch der Grund warum die Sachbearbeiterin nicht mehr auf ihrem Posten sitzt, weil sie die Forderung nicht hartnäckig aud dem zivilrechtlichen Wege verfolgt hat und es jetzt zur Klage gekommen ist.

Mein Anwalt schrieb dann auch noch folgende Zeilen:

Sehr geehrte Frau [b]"Dimpfelmoser",[/b]
Herr "geknechteter Unterhalszahler" hat mich heute telefonisch darüber informiert, dass er Ihnen gegenüber bereits angezeigt hat, dass er
Einwände gegen die von Ihnen ermittelten Unterhaltsbeträge erhoben hat; das entsprechende Schreiben liegt
mir vor.
Nach seiner Aussage sind Sie mit meinem Mandanten dahingehend verblieben, dass Sie die Berechnungen
nochmals prüfen wollen und sodann auf die Sache zurückkommen.
Ich gehe davon aus, dass sich damit auch die insoweit auf den 28.02.2014 gesetzte Frist erstmal erledigt hat
und ich die Akte hier verfristen kann, bis Ihre Antwort hier vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
(Geldgeiler Rechtsanwalt)

Daraufhin kam nie wieder ein Schreiben der mittlerweile entsorgen Sachbearbeiterin


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#21
Big Grin 
So ich will euch das Ergebnis der Hauptverhandlung natürlich nicht vorenthalten:

Freispruch Angel Smile
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#22
Gratuliere! Wir gieren natürlich nach Details :-) Ist insbesondere für Leute mit vergleichbaren laufenden Fällen sicher interessant.
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#23
(21-05-2015, 13:33)p__ schrieb: Gratuliere! Wir gieren natürlich nach Details :-) Ist insbesondere für Leute mit vergleichbaren laufenden Fällen sicher interessant.

Danke Big Grin , was wollt ihr wissen ?
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#24
wovon leben deine insgesamt 7 Kinder wie ?
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#25
(21-05-2015, 13:42)hans2000 schrieb: wovon leben deine insgesamt 7 Kinder wie ?

Kann ich dir nicht sagen, ich habe schon seit Jahren keinen Kontakt mehr durch den Umgangsboykott der KM. Ich weiß auch nicht wo sie leben
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