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Hauptverhandlung Unterhaltspflichtverletzung §170
#20
(25-02-2015, 17:10)karlma schrieb: Da tritt das Jugendamt wohl die Flucht nach vorn an. Wenn sie über ein Jahr keine Maßnahmen ergreifen, kann das dazu führen, dass der Anspruch verwirkt. Jetzt tun sie so, als wäre der Anspruch klar gewesen und versuchen, Dir den schwarzen Peter zuzuschieben und vor allem strafrechtlich eine Feststellung über Deine Unterhaltspflicht zu bekommen, nachdem sie die Feststellung zivilrechtlich verpasst haben.

Hier noch ein Beleg, es hat ja einige gewundert das noch keine Titulierung /Urkunden gegen mich gibt. Der eingefügte Absatz steht in meinem Schreiben, das meinem Anwalt am 13.02.2014  zuging. Das ist wahrscheinlich auch der Grund warum die Sachbearbeiterin nicht mehr auf ihrem Posten sitzt, weil sie die Forderung nicht hartnäckig aud dem zivilrechtlichen Wege verfolgt hat und es jetzt zur Klage gekommen ist.

(27-02-2015, 11:32)Der Zahlesel schrieb:
(25-02-2015, 17:10)karlma schrieb: Da tritt das Jugendamt wohl die Flucht nach vorn an. Wenn sie über ein Jahr keine Maßnahmen ergreifen, kann das dazu führen, dass der Anspruch verwirkt. Jetzt tun sie so, als wäre der Anspruch klar gewesen und versuchen, Dir den schwarzen Peter zuzuschieben und vor allem strafrechtlich eine Feststellung über Deine Unterhaltspflicht zu bekommen, nachdem sie die Feststellung zivilrechtlich verpasst haben.

Hier noch ein Beleg, es hat ja einige gewundert das noch keine Titulierung /Urkunden gegen mich gibt. Der eingefügte Absatz steht in meinem Schreiben, das meinem Anwalt am 13.02.2014  zuging. Das ist wahrscheinlich auch der Grund warum die Sachbearbeiterin nicht mehr auf ihrem Posten sitzt, weil sie die Forderung nicht hartnäckig aud dem zivilrechtlichen Wege verfolgt hat und es jetzt zur Klage gekommen ist.

Mein Anwalt schrieb dann auch noch folgende Zeilen:

Sehr geehrte Frau [b]"Dimpfelmoser",[/b]
Herr "geknechteter Unterhalszahler" hat mich heute telefonisch darüber informiert, dass er Ihnen gegenüber bereits angezeigt hat, dass er
Einwände gegen die von Ihnen ermittelten Unterhaltsbeträge erhoben hat; das entsprechende Schreiben liegt
mir vor.
Nach seiner Aussage sind Sie mit meinem Mandanten dahingehend verblieben, dass Sie die Berechnungen
nochmals prüfen wollen und sodann auf die Sache zurückkommen.
Ich gehe davon aus, dass sich damit auch die insoweit auf den 28.02.2014 gesetzte Frist erstmal erledigt hat
und ich die Akte hier verfristen kann, bis Ihre Antwort hier vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
(Geldgeiler Rechtsanwalt)

Daraufhin kam nie wieder ein Schreiben der mittlerweile entsorgen Sachbearbeiterin


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