Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? (/showthread.php?tid=8219) Seiten:
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RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - Antragsgegner - 04-11-2013 Muss ich mal sehen, wie ich das anstelle weil noch brauch ich mein Geld allein für meine Ausbildung... RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - Antragsgegner - 05-11-2013 So. Wir leiten das Hauptsacheverfahren ein. Weiterhin empfahl mir der RA den Betrag zu zahlen um die Vollstreckung zu vermeiden. Habe daraufhin gesagt, dass ich mich pfändungsfest mache und abwarte. RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - Austriake - 05-11-2013 (05-11-2013, 14:44)Antragsgegner schrieb: So. Wir leiten das Hauptsacheverfahren ein. Richtige Entscheidung. Und such die einen anderen Anwalt, dieser da hilft dir nicht weiter. Austriake RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - Antragsgegner - 05-11-2013 Nö, der is schon gut und weißt mich immer wieder auf Dinge hin. Er will Schadensbegrenzung betreiben wegen Gehaltspfändung, Arbeitsplatzverlust etc. Hab ihm vermittelt, dass ich aufs Äußerste gehe, frei dem Kriegsmotto "Keine Gefangenen!" RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - p__ - 05-11-2013 Was sagte er zu einer Vollstreckungsabwehrklage oder einem negativen Feststellungsantrag? RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - Antragsgegner - 05-11-2013 Er sagte, dass man das mit in den Antrag auf das Hauptsacheverfahren nehmen kann aber es halt vom Richter abhängt, was er jetzt schwerer wiegt: Mein Vermögen oder ihre Bedürftigkeit und danach entscheidet. Was nach aktueller Lage eher negativ für mich ausgehen wird. Er sagte aber auch, dass das Hauptsacheverfahren relativ schnell eingeleutet wird und wir Anfang nächsten Monat den Scheidungsantrag rausschicken um damit auch den Trennungsunterhalt schnell von der Bühne zu haben... RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - p__ - 05-11-2013 Hoffentlich hat er mit seiner Geschwindigkeitsvermutung recht. Das kenne ich auch *ganz* anders. RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - Antragsgegner - 05-11-2013 Er kennt ja das Gericht hier vor Ort... ansonsten kann man das ja immer noch nachschieben. |