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Umgangskosten und SGB II
Hab jetzt mal die Verzinsung der bisher strittigen Beträge mit 4% beim JC geltend gemacht.
Mal schauen, wie es da weitergeht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(09-12-2014, 14:59)Sixteen Tons schrieb: Edit(h): Der Unterhaltszahlbetrag liegt mit 245 Euro tatsächlich 16 Euro unter dem Regelbedarf von derzeit 261 Euro

für 6 bis 14-jährige.
1. Der Vergleich unterliegt einem Denkfehler. Nur KU und Regelsatz vergleichen ist nicht richtig. Das Einkommen des Kindes besteht aus KU + Kindergeld. Dieses wird ins Verhältnis gesetzt zum Gesamtbedarf aus  Regelbedarf+Wohnkosten anteilig.

2. Das Problem ist, dass Kind nur für jeden Kalendertag Anspruch auf kalendertäglichen Regelsatz hat. Während das Kind nicht bei der Kimu ist, hat es dort logischerweise keinen Bedarf. Der wird ja an dich für die Tage gezahlt, weil das Kind den Bedarf an den Tagen dort hat.

Man "kürzt" der Mutter nichts, man stellt lediglich die Überzahlung ein und fordert ggf. zuviel gezahltes zurück.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(10-12-2014, 01:23)sorglos schrieb: Man "kürzt" der Mutter nichts, man stellt lediglich die Überzahlung ein und fordert ggf. zuviel gezahltes zurück.

Ach so. Na dann kommt auf die Mutter wohl eine Rückforderung in 4stelliger Höhe zu, wenn der Laden alles bis
rückwirkend zum 1. Januar 2013 erstattet haben möchte. Ich könnte ja jetzt sagen, das sollte kein Problem sein,
da ja 2 Jahre zu viel Unterhalt kassiert wurde, müssten reichlich Rücklagen da sein, um das zu stemmen.

Aber erst mal muss ich mir den Schrieb mal genauer zu Gemüte führen, der da jetzt anderswo für Mißstimmung sorgt.
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Also so schnell schiessen die Preussen dann doch nicht.
Die Behörde hat bisher lediglich einen Datenabgleich gemacht und dabei festgestellt,
das es einen Bausparvertrag auf den Namen der Tochter gab (welcher bereits vor fast 3 Jahren aufgelöst wurde), aus dem
Zinseinkünfte erzielt werden könnten.
Weiter wurde festgestellt, das eine Tochter SGBII-Leistungen in einem anderen Landkreis bezieht.
Zu diesen Sachverhalten soll sich geäussert werden. Unterlagen zu dem Bausparvertrag hatte Ex keine, die habe
ich ihr freundlichst zur Verfügung gestellt, auch wenn ich ihr als Vertragsbeteiltige die Auflösung desselbigen auch noch mit dem Zinsausfall
bis zur Restlaufzeit vergoldet habe.
Die Tochter bezieht derzeit selber keine SGBII-Leistungen im Haushalt der Mutter, nur die Mutter selbst.
Den Sachverhalt mit der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft muß eben der Behörde noch erklärt werden.
Falls es zu einer Rückforderung kommen sollte, dann hat mir die Mutter folgende Optionen "angeboten":

1.) Ich verzichte künftig auf die Sozialleistungen zur Umgangswahrnehmung Angel
2.) Ich erstatte ihr jeweils die Rückforderungsbeträge Rolleyes
3.) Ich werde auf höheren Unterhalt verklagt Big Grin

Begründung: Ich schwelge jetzt im Reichtum, habe mehr Geld als die Restfamilie und überhaupt sei das alles meine
Schuld, weil ich ja unbedingt Hartz IV für die Kinder beantragen musste. Ach ja.
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(10-12-2014, 21:22)Sixteen Tons schrieb: ...dann hat mir die Mutter folgende Optionen "angeboten":


1.) Ich verzichte künftig auf die Sozialleistungen zur Umgangswahrnehmung Angel
2.) Ich erstatte ihr jeweils die Rückforderungsbeträge Rolleyes
3.) Ich werde auf höheren Unterhalt verklagt Big Grin

Solche charmanten Lösungsvorschläge haben Kimus vor allem für andere - nie bei sich selbst.

Wenn ich boshaft wäre, würde ich ihr mitteilen, dass Weg 1 und 2 nicht gut praktikabel sind und ihr Weg Nr.3 nahelegen. Dann bleibt sie auf den Anwaltskosten sitzen.
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(11-12-2014, 14:56)sorglos schrieb: Dann bleibt sie auf den Anwaltskosten sitzen.

das natürlich verschweigen Big Grin
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(11-12-2014, 14:56)sorglos schrieb: Wenn ich boshaft wäre, würde ich ihr mitteilen, dass Weg 1 und 2 nicht gut praktikabel sind und ihr Weg Nr.3 nahelegen. Dann bleibt sie auf den Anwaltskosten sitzen.

Ich vergaß zu erwähnen, das ich auch eine 4. Wahlmöglichkeit habe. Ich müsse den
Umgang auf meine finanziellen Möglichkeiten (ohne Hartz IV) beschränken. Dabei war sie wohl
auch der Ansicht, das sich dies auf dem Rechtsweg durchsetzen ließe. Das habe ich erst mal
nicht weiter kommentiert.
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Das Jahresende läuft hier doch endlich mal fast bürgerlich ab. Big Grin
Jobcenter bei der Ex hat bezgl. temporärer BG alles folgenlos durchgewunken ohne einen Papierkrieg anzufangen. Damit ist das Thema erst mal
vom Tisch. Wenn auch nur auf Zeit, irgendwann kommt das wieder hoch.

JC hat jetzt bis 12.01. Zeit, die restlichen RA-Kosten aus den ganzen Verfahren zu zahlen, danach geht's wieder vor Gericht. Zu der beantragten Verzinsung habe ich bisher nur eine Eingangsmitteilung erhalten.

Gesundheitlich war 2014 nicht so mein Jahr. Hoffentlich wird das 2015 besser.
Kann mit meinem dauerzickenden linken Knie seit ein paar Tagen endlich wieder wie ein Homo Sapiens oder vielleicht auch nur wie ein Primat schmerzfrei gehen.
Ein kapitaler Gelenkschaden scheint es dann doch nicht zu sein.
Laufen lasse ich aber erst mal noch lieber, auch wenn ich den Endorphinmangel schmerzlich vermisse.
Nach 4 Monaten herumdoktern wurde Kiefernzyste gefunden, die Aua obere rechte Kauleiste macht. Zähne sind aber gut in Schuss. Nur bisschen Schmelzkaries,
kann ich vielleicht noch bis 5 Jahre mit rumlaufen bevor ich dann meine 2 Krone insgesamt bekomme, sagt der Zahnarzt.
Der Zyste eins mit Antibiotikum verpasst, OP muß nicht zwingend sein, meint der Kieferchirurg, ein Haufen Leute rennt mit Zyste in Neben-oder Kieferhöhlen
herum und weiss es gar nicht, weil die auch nicht immer schmerzen.  Big Grin Hier derzeit keine Beschwerden mehr.
Ende November Influenzavirus eingefangen, 2 Wochen bettlägerig und die dritte wackelig auf den Beinen. Direkt im Anschluß den Novovirus begrüsst, Geschenk aus
dem Kindergarten meines Jüngsten zu Weihnachten. Die ganze Familie pünktlich zum heiligen Abend im Strahl am Reihern. Ich konnte bis gestern morgen ohne Eimer nirgendwo mehr hin und auch nicht weit weg vom nächsten WC. Beim Abschied hat sich der Virus noch meine Stimme eingesteckt und mir stattdessen eine rauhe und
kratzige Heiserkeit hinterlassen. Ich werde mal sehen, ob ich im kommenden Jahr mal für 3 Wochen zur Kur fahren kann. Ich fühle mich ein bisschen wie ein ausgelutschter Drops.

Vor ein paar Stunden habe ich meinen Kinderladen ins Bett gebracht, wir haben einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag zusammen verlebt.

Ich hoffe, ihr hattet erholsame Feiertage und kommt allesamt geschmeidig über den Jahreswechsel.
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Na immerhin, soviel....

Zitat:Die tageweise Mehrleistung des Jobcenters soll laut der Arbeitsgruppe abgeschafft werden. Sie sei zu aufwändig, heißt es in dem Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe. „Ein Kind soll zukünftig nur noch einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet werden“, steht dort. Der dortige Elternteil soll dem anderen die Tagessätze auszahlen. De facto wird der Mehrbedarf also in Zukunft vom Jobcenter geleugnet. Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, oft die Mutter, muss den anderen „auszahlen“ – obwohl das Geld dafür nicht da ist. Ein Quell unendlichen Streits.
...
Die Vereinfachung des Sozialrechts hätte also moderner Vaterschaft den Garaus gemacht. Das Bundesarbeitsministerium möchte sich zu der Problematik nicht äußern.
https://www.taz.de/Reformierung-des-Sozi...s/!152218/
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(05-01-2015, 14:39)raid schrieb: Kapier ich gerade nicht.
Dazu gibt es nach meiner Kenntnis bislang kein überinstanzliches Urteil, die JC entscheiden lokal unterschiedlich bezgl. Abzug der Kosten bei der KM.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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(05-01-2015, 20:58)Pistachio 00 schrieb: Dazu gibt es nach meiner Kenntnis bislang kein überinstanzliches Urteil, die JC entscheiden lokal unterschiedlich bezgl. Abzug der Kosten bei der KM.

Stimmt wohl. Allerdings geht der "Trend" bei den Entscheidungen der unteren Instanzen seit Anfang 2013 dahin, das sich das JC sehr wohl
das Geld von den Müttern zurückholen "darf". In meinem Fall hat sich das JC allerdings sogar ausdrücklich geweigert, die Mutter "(weiter) in die
Hilfebedürftigkeit" zu drängen.
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(05-01-2015, 23:46)Sixteen Tons schrieb: Allerdings geht der "Trend" bei den Entscheidungen der unteren Instanzen seit Anfang 2013 dahin, das sich das JC sehr wohl das Geld von den Müttern zurückholen "darf".
In meinem Fall ist es so, wobei die KM diese Praxis für sich ausnutzt und den Umgang sehr geschickt stundenweise kürzt, so dass an Übergabetagen der geforderte 12 Stunden Aufenthalt in der väterlichen BG nicht mehr da ist.
Z.B.
früher: Umgangsende = Abholung von der Schule und dann 18.00 zur KM
nun: Umgangsende = morgens Bringen in die Schule und dann holt KM Kind irgendwann ab
Eine bequeme Einsparung für die KM in Höhe von 8,xx € 2x monatlich für ohnehin nur widerwillig gewährten Umgang ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Ich denke, eine Fallschilderung in der Presse kann ich mittlerweile endgültig ad acta legen.

Den x-ten Aufstockerblog braucht niemand.

Aus diesem Grunde werde ich hier in Kürze eine Chronik über den Werdegang dieses Threads sowie
die unanfechtbare Entscheidung des Landessozialgerichts aus dem letzten Jahr zu meinem Fall präsentieren.

Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen hier und jetzt oder eben jemand anderen später.
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Hier die Chronik des Schriftverkehrs mit Jobcenter und Familiengericht seit Herbst 2011:

Chronik-Rechtsmittel-Landkreis

und hier noch der Beschluß des LSG Niedersachsen-Bremen aus dem Juni letzten Jahres zu der Frage, ob
die Unterhaltszahlungen des Vaters sozialrechtlich "verfügbares" Einkommen der Kinder in seinem
Haushalt zu Umgangszeiten darstellen.

Beschluß LSG NDS-Bremen - Temporäre Bedarfsgemeinschaft

Irgendwie hatte ich noch Probleme, meine Formatierung nach dem Speichern des Dokuments zu erhalten. Da mogeln sich Zeilenumbrüche ein.
Kann also gut sein, daß der Lesefluß leidet. Ich habe allerdings zu wenig Eifer, mir jetzt daran die Zähne auszubeissen. Vielleicht hat ja jemand
aus der "Forumsredaktion" die Muße, das zu beheben und die formatierte Datei einzustellen.

Soweit ich aus der Szene mitbekommen habe, ist die Regierung vor Juni 2015 nicht mit den geplanten Änderungen zu den Rechtsvereinfachungen im
SGB II, welche die "zeitweise Bedarfsgemeinschaft" einschliessen, durch.
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Die Kosten der Rechtszüge sind dann vom JC dann mit 7monatiger Verspätung erstattet worden.
Mir wurde am Samstag noch beschieden, das wir noch einen kleinen zweistelligen Betrag an Zinsen
erwarten dürfen.
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Für die nächsten 6 Monate wurden ohne nennenswerte bürokratische Hürden
ALG II Leistungen bewilligt.
Ich soll allerdings gemäß Aufforderung binnen Monatsfrist eine Steuererklärung abgeben.
Weiß zufällig jemand, wie das mit den Kosten für die Erstellung selbiger im ALGII Bezug
geregelt ist? Ist das an die Erwerbstätigenfreibeträge gekoppelt? Das müssten ja im Prinzip
Werbungskosten sein.
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ST,

hast mal darüber nachgedacht, den Bezirksrevisor über diese grandiose Steuerverschwendung durch ein querulierendes Amt zu informieren.

Ich gehe wegen Unfugs des Amtes ja auch beim SG aus und ein.
Ein Rechtpfleger dort nahm mich jüngst zur Seite, klagte mir das Leid des SG, weil es so gut wie keine Rechtsmittel gegen stur immer wiederkehrenden Murks der Sozialbehörden gebe.

Er riet mir, bat mich ganz offen, diesen Mißständen mit Aufssichtsbeschwerden, Mitteilungen an  Controllbehörden, Medien zu begegnen.

Ich habe vor vielen Jahren, als die Rechtslage zu den Umgangskosten noch nicht gefestigt war, mal die Revision angesprochen. Danach standen die beantragten Mittel aber sowas von blitzartig zur Verfügung ... Smile

Offenbar sind Revisoren mit gewissen Möglichkeiten ausgestattet.

S.      
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Hey Skipper,

mit der Revision hatte ich noch keinen Kontakt.
Ich hatte aber mal das Referat 101 des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung angeschrieben und die ganze Latte der fragwürdigen Bescheidungspraxis und anhängigen Gerichtsverfahren
drangetackert. Die Antwort war sinngemäß:"Es steht ihnen frei, zu den Sie betreffenden Entscheidungen der
Behörde Rechtschutz zu suchen" und "wir haben keine Handhabe, bei lfd. Gerichtsverfahren Stellung zu nehmen
(die Sache lag ja schon beim LSG), da richterliche Unabhängigkeit herrsche". Sofern die Entscheidung zu meinen
Gunsten ausgehen sollte, bin ich ja nicht mehr beschwert und wenn nicht, dann bestehen eben keine Ansprüche
und damit wäre die Beschwerde auch gegenstandslos.  

Eine Eingabe bei dem Landesrechnungshof habe ich mir auch erspart. Der kann prüfen, muß aber nicht.
Der kann keine Weisungen geben, nur empfehlen. Warum soll ich mir dann die Arbeit machen?

Aber gut, das läuft ja jetzt soweit alles seit der Entscheidung durch das LSG letztes Jahr und der
Gesamtkapitulation des JC zu den restlichen offenen Verfahren im Herbst 2014. Seitdem wird
für den lfd. Bedarf anstandslos geleistet.

Das Hartz-IV eine ineffizente Maßnahme zur Arbeitslosenverwaltung ist, ist auch kein Geheimnis und
daß nach der Berichterstattung durch Herrn Wallraff einen Untersuchungsausschuß auf den Plan gerufen
wurde, heißt nicht, das nicht auch in Zukunft alles schön geredet wird.

Jüngst gab auch noch das BMAS vor, das BSG-Urteile nicht umzusetzen sind (Leistungen an Behinderte
mit Regelbedarfsstufe III).

http://www.focus.de/finanzen/news/arbeit...49508.html

Ja wenn die oberste Behörde schon so vorgeht, da weiß man doch, wie die ticken.
Da ist Diskriminierung doch schon Teil der ministerialen Leitkultur, oder wie? Vielleicht kann man mit den Wahlen noch etwas ändern, aber da gehen mangels Alternativen ja auch immer weniger überhaupt hin...

Soweit es die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung angeht, so muß ich dem nach
§2 SGB II wohl nachkommen. Obwohl ich nicht glaube, daß da nennenswert etwas hängenbleibt,
Werbungskostentechnisch gibt es gar nix und für die Altersvorsorge 120 Euro im Jahr abzusetzen.
Der Zeitaufwand ist im EDV-Zeitalter dafür ja marginal. Für meine letzte Erklärung habe ich weniger
Zeit als eine Stunde benötigt.
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Wo wir gerade bei der Einkommenssteuererklärung sind:

Gerade fischte ich meinen Steuerbescheid für 2013 aus dem Briefkasten, den halben Tausender, den
ich erstattet bekomme, überweist das Finanzamt laut Begleitschreiben direkt an mein Jobcenter. Der Landkreis hat denen eine
Abtretungsanzeige geschickt. Angry 
Bin erstaunt, das es so viel war. Naja, ich hätte das Geld ja sowieso nicht behalten dürfen. Big Grin 

Wenigstens spare ich so die Überweisungsgebühr. Aber das zeigt doch mal, wie gut die Vernetzung der Behörden ist, wenn es um (ihr) Geld geht.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(16-04-2015, 20:58)raid schrieb: Ging bei mir nun zum zweiten Mal direkt an's Jugendamt. So kann man kleine Rückstände auch los werden.

Und bei mir an den Insolvenzverwalter die 2 Jahre davor. Finanzamt scheint echt ein Selbstbedienungsladen
zu sein.
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(22-04-2015, 11:53)raid schrieb: Seit ich einen Antrag auf anteilige Regelleistung zwecks temp. BG gestellt habe, antwortet mein SB nicht mehr auf eMails von mir. Köstlich Smile

Damals wurde mir telefonisch zugesichert, dass es völlig genügt, wenn ich den Antrag schriftlich formuliert plus gerichtliche Umgangsvereinbarung per eMail schicke, dann dauerte die Bearbeitung max. drei Wochen. Nach ca. 4 Wochen hatte ich dann ein Schreiben 'Aufforderung zur Mitwirkung' im Briefkasten und man verlangte von mir weitere Unterlagen sowie eine Einkommens- und Vermögensauskunft bzgl. meinem Sohn. Nun, diese Unterlagen habe ich bereits vor 2 Wochen abgegeben - bis dato allerdings keine Reaktion. Wenn ich nachfrage, wie weit der Bearbeitungsstand ist --> keine Antwort Smile

Anscheinend drehen die total hohl, wenn ein Vater einen Antrag auf anteilige RL zwecks temp. BG stellt. Anders kann ich mir das zumindest nicht vorstellen.

Für mich ist das ein asozialer Dreckshaufen, dessen Sachbearbeiter zum Lügen erzogen wurden und bereits lügen, wenn sie nur ihre Frexxe aufmachen.

Was rufst du da auch an, schriftliche Aufforderung mit knapper Frist setzen und zeitgleich Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, Klage vorbereiten und einreichen. Hinweis das das Kindeswohl akut gefährdet ist. Dienstaufsicht bemühen etc. Kennst du doch alles?

Dann geht das meist sehr zügig.
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(22-04-2015, 13:08)raid schrieb: Ja das mit dem Klagen vor dem Sozialgericht bei o.g. Thematik ist trotz gemeinsamen Sorgerecht nicht so einfach möglich. Man benötigt hierzu die Zustimmung des anderen Elternteils - notfalls via Familiengericht. Und das ist halt ein Weg, den ich vermeiden möchte.

Raid ich kenne die Problematik als Aufstocker gut, aber so halten die dich hin bis zum St. Nimmerlein Tag.

Wenn deine Ex dir das nicht bescheinigt, klage im Eilverfahren vor dem Familiengericht und danach vor dem Sozialgericht.

Denn wenn du nicht den KU zahlst, verklagt Mutti dich doch auch schnell, worauf also Rücksicht nehmen?

Hast du schon auf § 21 Abs. 6 SGB II hingewiesen und die Novelle von 2010?

Weise weiterhin auf;

"Art. 6 Abs. 1 GG lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG lautet: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.",

hin!

Auch wenn es dauert, das Sümmchen wird hübsch sein wenn die Nachzahlen müssen. Lass dir den amtlichen Sexismus nicht bieten!

Widerstand, zack, zack....
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(22-04-2015, 13:08)raid schrieb: Ja das mit dem Klagen vor dem Sozialgericht bei o.g. Thematik ist trotz gemeinsamen Sorgerecht nicht so einfach möglich. Man benötigt hierzu die Zustimmung des anderen Elternteils - notfalls via Familiengericht. Und das ist halt ein Weg, den ich vermeiden möchte.
Das ist falsch !
Zustimmung von Mutti für eine Klage vor dem SG ?
Die Klage habe ich übrigens auch ohne gSR durchbekommen.
Die Zahlung wird auch bei mir regelmäßig mit absurden Nachweisforderungen [(bei 5km Entfernung) An-und Abreise des Kindes mit Uhrzeit, Unterschrift der KM, etc.] verzögert.
Ich reiche die Umgangszeiten inzwischen für jeweils 3 Monate ein.
Für alle angeblich notwendigen Bestätigungen der KM genügt (zur Stressvermeidung mit selbiger) eine schlichte eidesstattliche Erklärung von Dir.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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(22-04-2015, 14:09)Pistachio 00 schrieb:
(22-04-2015, 13:08)raid schrieb: Ja das mit dem Klagen vor dem Sozialgericht bei o.g. Thematik ist trotz gemeinsamen Sorgerecht nicht so einfach möglich. Man benötigt hierzu die Zustimmung des anderen Elternteils - notfalls via Familiengericht. Und das ist halt ein Weg, den ich vermeiden möchte.
Das ist falsch !
Zustimmung von Mutti für eine Klage vor dem SG ?
Die Klage habe ich übrigens auch ohne gSR durchbekommen.
Die Zahlung wird auch bei mir regelmäßig mit absurden Nachweisforderungen [(bei 5km Entfernung) An-und Abreise des Kindes mit Uhrzeit, Unterschrift der KM, etc.] verzögert.
Ich reiche die Umgangszeiten inzwischen für jeweils 3 Monate ein.
Für alle angeblich notwendigen Bestätigungen der KM genügt (zur Stressvermeidung mit selbiger) eine schlichte eidesstattliche Erklärung von Dir.

Dies, also die Versicherung an Eides statt ist widersprüchlich zu den Aussagen in diesem Strang? Mithin wird auch dies ignoriert oder in Abrede gestellt.

Von Amt zu Amt, je nach Bundesland/Region durchaus unterschiedlich. Mit einer Klage, notfalls zuerst vor dem Familiengericht, schafft man Fakten, Kosten und Arbeit für diese Ignoranten vom Amt.

Und nie die Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verschleppung des Antrags, Amtshaftung gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG.

Überlange Bearbeitungsdauer ist eine Amtspflichtverletzung, die nicht ohne Weiteres mit Arbeitsüberlastung zu rechtfertigen ist.

Umgangskosten
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(22-04-2015, 14:09)Pistachio 00 schrieb:
(22-04-2015, 13:08)raid schrieb: Ja das mit dem Klagen vor dem Sozialgericht bei o.g. Thematik ist trotz gemeinsamen Sorgerecht nicht so einfach möglich. Man benötigt hierzu die Zustimmung des anderen Elternteils - notfalls via Familiengericht. Und das ist halt ein Weg, den ich vermeiden möchte.
Das ist falsch !
Zustimmung von Mutti für eine Klage vor dem SG ?
Die Klage habe ich übrigens auch ohne gSR durchbekommen.

Dann hast du Glück gehabt, Pistachio. Bei mir ist z. B. so gelaufen, das in meinem Fall nach dem SGG ein Sozialgericht in NRW zuständig gewesen wäre. Entschieden hat aber ein Gericht in Bremen für Niedersachsen. Nicht immer laufen die Dinge 100% deckungsgleich mit den Verwaltungsvorschriften.

Ich habe auch erst lange mit dem JC herumgeeiert wie raid, weil ich nicht die Mutter beim Prozessieren mit
im Boot haben wollte, aber es ging eben nicht anders. Dort wollte das Gericht nach höchstrichterlicher Maßgabe
(B 14 AS 54/08 R) eine Prozessvollmacht von der Mutter. 

raid wird nicht vermeiden können, sich mit der Mutter auseinander zu setzen, wenn das JC jetzt U-Boot mit ihm spielt oder er verzichtet eben auf den Anspruch seines Kindes.

@Bereschit
Im Übrigen ist raids Sohn alt und grau, bevor über eine Amtshaftungsklage abschliessend entschieden wird, da ist schliesslich der Staat sich selbst der nächste. Oder hast du da andere Erfahrungswerte?
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