17-09-2013, 13:47
hey theo,
ich verstehe dich, habe aber von sicherer quelle ne info, das sie nach der verhandlung auf jeden fall in ne andere wohnung umziehen will, bis ein beschluss gerichtlich gefasst wird, was mache ich dann?
klar gibt es diese möglichkeiten:
1. schloss tauschen, abr und ehewohnungszuw. beantragen und frontalangriff starten
2. donnerstag abwarten, argumente vorbereiten, "mindestumgang mit "bonbon" erkämpfen, gem. sorger. und abr behalten, kommende jahre abwarten und hoffen das sohnemann irgendwann eigenen wunsch äüßert zum papa zu wollen
gibts noch andere alternativen?
ich verstehe dich, habe aber von sicherer quelle ne info, das sie nach der verhandlung auf jeden fall in ne andere wohnung umziehen will, bis ein beschluss gerichtlich gefasst wird, was mache ich dann?
klar gibt es diese möglichkeiten:
1. schloss tauschen, abr und ehewohnungszuw. beantragen und frontalangriff starten
2. donnerstag abwarten, argumente vorbereiten, "mindestumgang mit "bonbon" erkämpfen, gem. sorger. und abr behalten, kommende jahre abwarten und hoffen das sohnemann irgendwann eigenen wunsch äüßert zum papa zu wollen
gibts noch andere alternativen?