25-10-2014, 13:46
(23-10-2014, 01:32)Nappo schrieb: ... wenn er nur 165 € zusätzlich verdienen darf?Verdienen darf ein Arbeitsloser soviel er will und kann...
(23-10-2014, 01:32)Nappo schrieb: ....Den Rest bekommt er vom ALG abgezogen, so er denn mehr verdient.Richtig lustig wird es dann, wenn "titulierte KU" vom ALG1 "abgezweigt" (= Pfändung) wird. Aber wen alles nicht reicht, kann er eh aufstocken und dann gelten die Freibetragsregeln des ALGII.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #