12-05-2011, 12:38
(12-05-2011, 10:52)p schrieb: Wenn es nur um einen strittigen Freitagnachmittag geht, den die Mutter eigenmächtig streichen will, erst zum Jugendamt. Auch dort nur unter Fristsetzung verhandeln.
Muss hierzu noch einmal nachhaken.
Eine ganz blöde Frage dazu, was die formale Seite angeht (habe da keinen Schimmer von, was das JA angeht):
Wie setze ich dem JA eine Frist? Reicht die mündliche Aussage gegenüber dem Sachbearbeiter im ersten Gespräch oder muss ich das schriftlich machen?
Frage das auch deshalb, da ich es psychologisch gegenüber JA relativ ungeschickt finde, wenn ich die ganze Geschichte schriftlich angehe. Mündlich finde ich da passender, da man da auch direkt die Sichtweise des SB abklopfen kann.