29-11-2012, 18:28
Hier gehen zwei Dinge durcheinander, die etwas gänzlich Unterschiedliches sind: Auf der einen Seite die Falschbeschuldigung zwecks Erlangung eigener Vorteile, auf der anderen Seite die (im Nachhinein festgestellte) nicht berechtigte Anzeige zum Schutze eines Dritten, hier eines Kindes, aus einer für den Betrachter nicht eindeutigen Situation.
Den letzteren Fall zu gebrauchen, um gegen Falschbeschuldigungen zu argumentieren, bzw. mit der Absicht, das Anzeigeverhalten zu diskreditieren, heißt billigend in Kauf zu nehmnen, dass Kinder ggf. erhöhten Gefährdungen ausgesetzt werden.
Sollte dies vorsätzlich geschehen sein, darf nach der moralisch-ethischen Werthaltigkeit solcher Argumentation gefragt werden.
Den letzteren Fall zu gebrauchen, um gegen Falschbeschuldigungen zu argumentieren, bzw. mit der Absicht, das Anzeigeverhalten zu diskreditieren, heißt billigend in Kauf zu nehmnen, dass Kinder ggf. erhöhten Gefährdungen ausgesetzt werden.
Sollte dies vorsätzlich geschehen sein, darf nach der moralisch-ethischen Werthaltigkeit solcher Argumentation gefragt werden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...