09-08-2015, 09:52
Die Berechnung ist konform zur Auffasung und Gesetzesauslegung, daß das Kindergeld auf den gesetzl. Kindesunterhalt anzurechnen ist.
Inzwischen gibt es die interessante sozialrechtliche Auffassung, daß der dem Kind zufließender Unterhalt auf die Haushalte/Familien aufzuteilen sei, in denen es lebt (auch Umgang genannt).
S.
Inzwischen gibt es die interessante sozialrechtliche Auffassung, daß der dem Kind zufließender Unterhalt auf die Haushalte/Familien aufzuteilen sei, in denen es lebt (auch Umgang genannt).
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.