09-08-2015, 15:40
(09-08-2015, 09:52)Skipper schrieb: Inzwischen gibt es die interessante sozialrechtliche Auffassung, daß der dem Kind zufließender Unterhalt auf die Haushalte/Familien aufzuteilen sei, in denen es lebt (auch Umgang genannt).
Das dachte ich auch bisher, dass das Kindergeld zwar an das Elternteil bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat überwiesen wird, jedoch verrechnungstechnisch beiden Elternteilen zur Hälfte zu fließt.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A