(19-02-2016, 08:48)Austriake schrieb: Also ist die richtige Vorgehensweise:Korrekt.
Einladung des Jugendamtes zum Unterschreiben nicht folgen, Vorladung der Polizei abwarten. Korrekt?
Nur diese Variante garantiert (meiner Meinung nach) einem, unter Vermeidung von Gerichtsverfahren mit ungewissen Ausgang, eine rechtlich zulässige und vom Staat derart anerkannte Vaterschaftsüberprüfung zu bekommen die bei Nichtbestehen der Vaterschaft auch zu keiner Unterhaltszahlung führt. Ansonsten wird man zum Zahlvater ohne Vater zu sein.
Ich glaub das Suchwort ist in dieser Konstellation für die Suchmaschine "Schlampengesetz".
Off Toppic:
In einem mir bekannten Fall durften bei einer guten Freundin 4 (in Worten: vier) in die nähere Wahl kommende Herren zum Vaterschaftstest an treten :-)) Und wie der Zufall so will, stellte sich heraus das der biologische Vater nicht einmal dabei war.
Letztendlich hat die Vaterschaft ein (kann mich nicht mehr erinnern ob er nicht zeugungsfähig war oder auf Männer stand) Kumpel der Dame an erkannt. Wie auch immer, besagter Mann hat wissentlich (wieder seines eigenen besseren Wissens und des Wissens der Dame) die Vaterschaft anerkannt um im ein Kind als Alibi in seinem Umfeld vorweisen zu können. Auch so etwas gibt es.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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