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Strafbefehl Anfechten?
#4
(17-04-2016, 18:51)malko schrieb: Ergebnis: 12 monate auf 3 Jahre wenn ich zahle wie aufgefordert ...

Das ist das absolute Maximum, das in einem Strafbefehl überhaupt zulässig ist.

Aus deiner Unterhaltsschätzung werde ich nicht schlau, ob der vom Staatsanwalt behauptete Unterhaltsanspruch stimmt kann ich nicht sagen.

(17-04-2016, 18:51)malko schrieb: Frage ist nun, sollte ich das ganze Anfechten und lässt sich der Anspruch dadurch bei Gericht abändern?

Du kannst den Strafbefehl entweder hinnehmen oder einen beschränkten Einspruch auf das Strafmaß oder die Tagessatzhöhe einlegen oder unbeschränkten Einspruch. Dafür hast du nur zwei Wochen Zeit, es eilt also! Der beschränkte Einspruch akzeptiert den zugrundeliegenden Sachverhalt, wenn du über eine falsche Unterhaltshöhe gehst musst du unbeschränkten Einspruch einlegen.

Wenn du den Strafbefehl hinnimmst und nicht alles zahlst, solltest du dich bis zum Verjährungsende ungreifbar machen.

Ich würde bei Strafbefehlen über Unterhaltspflichtverletzung
1. immer unbeschränkten Einspruch einlegen.
2. Sofort Akteneinsicht nehmen.
3. Einen Pflichtverteidiger beantragen wie in der faq beschrieben. Das wird gerne abgelehnt, dagegen kann man aber vorgehen.
4. Gelassen in die Verhandlung gehen, die Punkte der faq dort durchgehen, Tricksereien beim Protokoll verhindern.
5. Läuft es schlecht und wurden nicht alle vorgebrachten Punkte beachtet: Revision.

Mit einer so hohen Strafforderung hat sich der Staatsanwalt selbst ins Knie geschossen. Jetzt kommt richtig Arbeit auf ihn zu und ein unbeschränkter Einspruch kommt fast automatisch, denn schlimmer wird es auch ein Gericht kaum mehr machen.
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Strafbefehl Anfechten? - von malko - 17-04-2016, 18:51
Strafbefehl Anfechten? - von CheGuevara - 17-04-2016, 19:30
RE: Strafbefehl Anfechten? - von malko - 17-04-2016, 20:57
RE: Strafbefehl Anfechten? - von p__ - 17-04-2016, 23:04
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RE: Strafbefehl Anfechten? - von malko - 19-04-2016, 20:38

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