Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhalt im Wechselmodell
#3
dein einkommen nach ddt in ausbildung.
minus hälftiges kindergelt = unterhaltsanspruch.

netto des kindes minus ausbildungspauschale.
dieser betrag hältfig.

diese hälfte dann vom unterhaltsanspruch abziehen und das ergibt das was du zahlen mußt.

[Bild: erstausbildung.jpg]
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt im Wechselmodell - von lihe - 15-11-2017, 12:24
RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - von kabu17 - 15-11-2017, 12:57
RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - von p__ - 15-11-2017, 13:54
RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - von bubi - 15-11-2017, 19:40
RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - von p__ - 15-11-2017, 15:13
RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - von lihe - 15-11-2017, 19:19
RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - von p__ - 15-11-2017, 19:36
RE: Kindesunterhalt im Wechselmodell - von p__ - 15-11-2017, 20:19

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wechselmodell, Mutter Hartz4, Kindesunterhalt an Jobcenter Melquer 17 29.557 04-09-2016, 09:15
Letzter Beitrag: Bruno
  Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell bluegene 55 41.536 30-01-2016, 17:50
Letzter Beitrag: Atlantis

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste