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OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder
#29
(02-10-2009, 03:19)Vater schrieb: Warum soll das einen Vater schocken, bei der Geburt dabei zu sein?
Wer einmal die Rechtsperversion erlebt hat in der BRD, dem kann doch nichts mehr schocken.

Eine Geburt kann, aber muss nicht, sehr schmerzhaft und blutig (siehe Kaiserschnitt) ablaufen. Bereits die Wehen vorher sind nicht von Pappe. Wie bei allen sehr schmerzhaften und blutigen Ereignisse kann dabei sicherlich eine Traumatisierung von Anwesenden stattfinden, vor allem wenn sie sich mit der Gebärenden verbunden fühlen. Daran ist nichts geheimnisvolles, wenn man das ausschliessen will, sollte man einfach nicht mitgehen.

Familienrechtlich war ich damals völlig unbedarft, da gab es nichts, was mich geschockt hat. Irgendwie dachte ich, Sorgerecht, das hätten eben die Eltern. Vom Unterhaltsrecht auch keine Ahnung. Die Schocks kamen erst später. Als es lange, lange zu spät war. Und das ist das eigentliche Problem, dass man an Männer nicht herankommt die noch keine eigenen Erfahrungen mit diesen Dingen haben.

Es betrifft essentielle Kernbereiche des Lebens. Ein Staat, der wirklich Staat der Bürger ist, müsste darüber bereits beim Aufklärungsunterricht informieren, schliesslich ist Kindermachen nicht nur ein biologischer Vorgang, sondern hat weitreichendste rechtliche Konsequenzen. Wenn der Staat der Ansicht ist, "sein" Recht wäre gut und richtig, müsste er es auch stolz vorzeigen. Gutes verbirgt man nicht, man spricht darüber. Da das aber nicht passiert, Fakten des Familien- und Unterhaltsrechts sogar gezielt verborgen und aus allen Diskussionen herausgehalten werden (stattdessen zwitschert man lieber von lockender, erfüllter Vaterschaft), zeigt aber dass dem Gesetzgeber ganz genau bekannt ist, was für einen stinkenden Kothaufen er ausgeschieden hat. Es ist Staat, Regierung, Gesetzgeber nämlich selber peinlich. Wie kann ein OLG-Richter ein Gesetz klar und deutlich als "Ungleichbehandlung", "verfassungswidrig", "zurücksetzung" von Kindern bezeichnen und muss trotzdem beruflich streng danach handeln? Das geht nur durch Abtötung des eigenen Gewissens und schamhafter Verhüllung des Drecks.
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RE: OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder - von p__ - 02-10-2009, 09:14

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