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OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder
#32
Auch für real gemeinsames Sorgerecht ist erst einmal das formale gemeinsame Sorgerecht Voraussetzung. Wenn sogar schon diese erste Stufe verweigert wird, ist alles andere sowieso Makulatur.

An §1626a BGB ist die Gesetzgeberin schuld. Dass gemeinsames Sorgerecht in der Praxis so wenig wert ist, daran ist die Rechtsindustrie schuld. Den Richtern ist die simple Tatsache nie klar geworden, dass undurchsetzbares Recht zum Unrecht wird. Im Familienrecht dreht sich so manches um und selbst einfachste Rechtsgrundlagen werden unbeachtet gelassen.
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RE: OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder - von p__ - 02-10-2009, 11:38

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