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OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder
#34
(02-10-2009, 09:14)p schrieb: Familienrechtlich war ich damals völlig unbedarft, da gab es nichts, was mich geschockt hat. Irgendwie dachte ich, Sorgerecht, das hätten eben die Eltern. Vom Unterhaltsrecht auch keine Ahnung. Die Schocks kamen erst später. Als es lange, lange zu spät war. Und das ist das eigentliche Problem, dass man an Männer nicht herankommt die noch keine eigenen Erfahrungen mit diesen Dingen haben.

Es betrifft essentielle Kernbereiche des Lebens. Ein Staat, der wirklich Staat der Bürger ist, müsste darüber bereits beim Aufklärungsunterricht informieren, schliesslich ist Kindermachen nicht nur ein biologischer Vorgang, sondern hat weitreichendste rechtliche Konsequenzen. Wenn der Staat der Ansicht ist, "sein" Recht wäre gut und richtig, müsste er es auch stolz vorzeigen. Gutes verbirgt man nicht, man spricht darüber. Da das aber nicht passiert, Fakten des Familien- und Unterhaltsrechts sogar gezielt verborgen und aus allen Diskussionen herausgehalten werden (stattdessen zwitschert man lieber von lockender, erfüllter Vaterschaft), zeigt aber dass dem Gesetzgeber ganz genau bekannt ist, was für einen stinkenden Kothaufen er ausgeschieden hat. Es ist Staat, Regierung, Gesetzgeber nämlich selber peinlich. Wie kann ein OLG-Richter ein Gesetz klar und deutlich als "Ungleichbehandlung", "verfassungswidrig", "zurücksetzung" von Kindern bezeichnen und muss trotzdem beruflich streng danach handeln? Das geht nur durch Abtötung des eigenen Gewissens und schamhafter Verhüllung des Drecks.

Sehr, sehr guter Beitrag. Ja, ran kommt man an juengere Maenner nur, wenn sie schon ein paar schlechte Erfahrungen hatten. Der Rest schwebt in der Wichtigkeit seiner taeglichen Verpflichtungen. Fuer die ist man im besten Fall ein Vertreter irgendeiner Altgeneration, die es aus Gruenden die heute voellig irrelevant sind nicht geschafft haben.

Ist ja auch unvorstellbar und nutzt ein paar der oefter auftretenden besseren Zuege von Maennern aus. Ich selbst bin ja '97 geschieden worden. Ich gehoere also zu denen, die sich zur Abgabe ihres Sorgerechtes zwangsweise Gedanken machen mussten (*). Ich hab das gar nicht als falsch angesehen. Ich habe zu Beginn meine Exfrau nicht als Gegner in diesen Dingen wahrgenommen- das, was man immer so huebsch mit dem Schlagwort "Trennung von Eltern- und Paarebene" verlangt. Hatte ich verinnerlicht. Psychisch schwer angeschlagen mit taeglichen ziellosen Nachtmaerschen von 20 Kilometern ueber Monate hinweg, dachte ich irgendwie meinem Kind so einen Vater nicht zumuten zu muessen. Ich hab zwar langsam in meiner Betaeubung gemerkt dass die Mutter am Kind zieht, aber Gerichtserfahrungen (und selbst JA) lagen noch weit in der Zukunft. Irgendwie war ich der verschwommenen Meinung, die wuerden schon meine Kreidekreisueberlegungen sehen und eine weise Entscheidung treffen. Aber natuerlich nicht im deutschen Familienrecht - wer nicht hart genug am Kind zieht, verdient es nicht. Das hat man mir dann auch so gesagt. Ab diesem Zeitpunkt habe ich den Apparat irgnoriert/verdraengt, wie auch immer. Ob das nun generell gut ist, dazu gibts verschiedene Meinungen. Mir hat es aber ein paar Aspekte meiner geistigen Gesundheit erhalten.

Ray

(*) Ich sehe da uebrigens keinerlei Unterschied zur Situation heute. Inhaltlich fuehrt dieselbe erzwungene schizophrene Spaltung mit dem Namen ABR zur selben Konsequenz.
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RE: OLG - Richter zu gemeinsamem Sorgerecht für nichteheliche Kinder - von Ray - 02-10-2009, 15:05

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