15-09-2010, 21:08
(15-09-2010, 20:37)fadder schrieb: sondern I M M E R das Gericht über entsprechende Ansinnen oder Anträge beschließt.Wie RichterIn dann zum "Ergebnis" kommt, bleibt ganz alleine ihr überlassen, welches dann erst einmal vom übergeordneten Senat widersprochen werden muß. Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Es ist aber sehr interessant zu sehen, dass es immer noch "fädder" gibt, die an das deutsche Familiengericht "glauben"!
Klar muß Muddi erst mal die Anträge stellen, doch selbst mit einer nicht-ganz-so-ernst-gemeinten-E-Mail des Abgelegten hat sie ziemlich gute Chancen. Nicht mehr und nicht weniger will ich damit aussagen!