07-06-2013, 14:30
So nun ist es auch durch den Bundesrat:
Nun können sich die Richter über das "ernsthafte Interesse" hermachen...
Zitat:Der Bundesrat hat das vom Bundestag im April dazu beschlossene Gesetz gebilligt. Entscheidend ist demnach künftig, ob der leibliche Vater ein "ernsthaftes Interesse" an seinem Kind gezeigt hat und ob der Kontakt dem Kindeswohl dient.
http://de.nachrichten.yahoo.com/leiblich...25469.html
Nun können sich die Richter über das "ernsthafte Interesse" hermachen...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #