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Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage
#7
(06-10-2011, 19:58)mari.mand schrieb: Einen Kindesunterhaltstitel gibt es nicht.
Dann bist Du auf jeden Fall nicht in der Situation, aktiv zu werden. Wenn das 17-jährige Kind demnächst Unterhalt von Dir fordern sollte, dann muss es das selbst machen. Dann wird das Kind auch alle Informationen offen legen müssen. Mit 18 ist Mutter dann raus aus diesem Spielchen.

Das Thema Sorgerecht würde ich an Deiner Stelle völlig ignorieren, bzw ganz gelassen entgegen sehen! Beide Kinder haben nun selbst zu entscheiden und werden vom Gericht angehört.

Wie eine Mutter in dem Alter der Kinder jetzt noch das alleinige Sorgerecht für die Kinder beauftragt ist schon seltsam. Ich würde mal behaupten wollen, dass sie selbst damit völlig vor die Wand fährt.

Und wenn die Kinder in dem Alter dann so weise sind zu wissen, was das bedeutet, solltest Du sie das entscheiden lassen.

Hast Du die Kinder schon enterbt? Wink
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RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - von blue - 06-10-2011, 18:36
RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - von blue - 06-10-2011, 19:45
RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - von blue - 06-10-2011, 21:24
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