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Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage
#15
Würde ich auch so sehen wie p.

Einfach Geldhahn zudrehen (es gibt keinen Titel), dann kommt Leben in die Angelegenheit. Und wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB wird dich deshalb auch noch niemand anzeigen- oder die Staatsanwaltschaft wird deshalb noch keine Ermittlungen beginnen.
Lass die Exe ruhig klagen. Deine Anwaltskosten hierbei sind ein paar Hundert Euro; gemessen am Unterhalt, den du ansonsten zu Unrecht zahlen könntest eher Peanuts.

Und vor allem weißt Du dann, ob die Kinder noch leben, ob es ihnen gut geht, ob und wie lange sie noch zur Schule gehen werden etc. pp.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - von blue - 06-10-2011, 18:36
RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - von blue - 06-10-2011, 19:45
RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - von blue - 06-10-2011, 21:24
RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - von blue - 06-10-2011, 22:12
RE: Sorgerechtsvollmacht / sorgerechtsklage - von Austriake - 07-10-2011, 12:46

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