Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einkommensauskunft und Schenkung
#20
Zitat:Die Schenkung gilt als Vermögen, die Erträge daraus als Einkommen. Es spielt keine Rolle, dass der Vater das Geld erst nach der Unterbringung erhalten hat.

Ich habe dazu eine Antwort einer Anwältin auf frag-einen-anwalt.de gefunden. Sie behauptet, dass die Schenkung definitiv Einkommen sei. Hier der Auszug ihrer Antwort:

Hierzu wird von dem Leistungsträger ein Kostenbeitrag erhoben, § 91 Abs. 1 Nr. 8 SGB VIII.
Hierbei ist zunächst das Einkommen des Leistungsempfängers (hier Ihrer Tochter) und nachrangig Ihr eigenes Einkommen einzusetzen, §§ 92, 94 SGB VIII.

Der junge Volljährige hat zusätzlich zu seinem Einkommen gegebenenfalls vorhandenes Vermögen einzusetzen. Dies ist bei den Eltern des volljährigen Leistungsberechtigten nicht der Fall.

Nun handelt es sich bei den 30.000 €, die Sie geschenkt bekommen sollen jedoch nicht um Vermögen, sondern um Einkommen.

Kurz zum Verständnis:

Vermögen ist das, was der Leistungsempfänger bzw. der kostenbeitragspflichtige Elternteil bereits vor Beginn des Leistungsbezuges hatte.
Wäre bei Ihnen also bei Beginn der Leistungserbringung bspw. ein Sparkonto mit einem Betrag X vorhanden gewesen, müssten Sie dieses nicht zur Deckung des Kostenbedarfes der vollstationären Maßnahme einsetzen.

Einkommen ist das Geld bzw. der Geldeswert, der dem Leistungsempfänger bzw. dem kostenbeitragspflichtigen Elternteil während der Zeit des Leistungsbezuges zufließt.

Da in Ihrem Fall der Leistungsbezug, also die vollstationäre Maßnahme, bereits begonnen hat, handelt es sich bei einer eventuell zufließenden Schenkung um eine einmalige Einnahme, also um Einkommen im Sinne des Gesetzes.
Diese wäre dann vollständig einzusetzen.


Sollte die Einnahme so hoch sein, dass sie die Leistungspflicht des Leistungsträgers (Jugendamt) für einen Monat vollständig entfallen lassen würde, wird die zugeflossene Einnahme auf einen angemessenen Zeitraum verteilt, so dass sie möglichst lange in die Lage versetzt werden, den Bedarf ohne die Inanspruchnahme des Leistungsträgers zu gewährleisten.
Das ist im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II) ausdrücklich gesetzlich geregelt, wird aber auch bei anderen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch so gehandhabt und ist in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben.


Sollten Sie daher die Möglichkeit sehen, die Schenkung bis zur Beendigung der Maßnahme hinauszuzögern, würde ich Ihnen dies als weiteres Vorgehen empfehlen.



Wenn diese Aussage stimmt, dann wäre der Vater nach etwas mehr als 1 Jahr wieder pleite und auf H4 angewiesen. Ist es denn richtig, dass Forderungen nach dem SGB zivilrechtlich sind und somit keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen bei Nichtzahlung?

Das hier ist der Auszug aus der offiziellen Empfehlung der Länder zur Heranziehung:


Der Begriff des "Vermögens" wird aus der Abgrenzung zum Begriff des "Einkommens" gewonnen: Alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert im Bedarfsabschnitt (Zuflussmonat) sind zunächst als Einkommen zu betrachten; dasjenige, was nach Ablauf des Zuflussmonats noch vorhanden ist, wächst dem Vermögen zu (sog. Zuflusstheorie).


Blicke da einfach nicht mehr durch und hoffe, dass jemand helfen kann...Huh

Danke und Gruß an euch!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 03:41
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von p__ - 25-09-2013, 10:35
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 11:05
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 09-10-2013, 15:58
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von IWAN - 25-09-2013, 10:43
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 11:10
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 12:04
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 13:55
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 15:47
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 17:52
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von p__ - 25-09-2013, 17:58
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 18:05
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von p__ - 25-09-2013, 19:36
RE: Einkommensauskunft und Schenkung - von Mike - 25-09-2013, 22:21

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Zugewinnausgleich Haus, Schenkung, Auto usw. surfistar 5 5.012 06-10-2015, 19:24
Letzter Beitrag: CheGuevara

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste