27-09-2015, 09:25
Es ist alles wieder beim Alten. Selbst habe ich "Glück" gehabt und vorausgesehen, dass sie dir als Vater beim Bundesgericht die gemeinsame Sorge nicht geben werden, wenn die Exe es "richtig" anstellt". Habe meinen Antrag zurückgeszogen und mir so Kosten von mehreren 10 000 Fr. erspart. Lebe weiterhin wie ein römischer Sklave ohne Recht am eigenen Kind, darf aber exorbitant hohen Unterhalt zahlen. Wahnsinn das Ganze hier.
DIE GERICHTE UND BEHÖRDEN SEHEN VÄTER GRUNDSÄTZLICH ALS TÄTER UND DIE MÜTTER GRUNDSÄTZLICH ALS OPFER AN. FERTIG. DIE URTEILE ODER AUCH ANDERE ENTSCHEIDUNGEN SIND FAST ALLE VORHERSEHBAR.
DIE GERICHTE UND BEHÖRDEN SEHEN VÄTER GRUNDSÄTZLICH ALS TÄTER UND DIE MÜTTER GRUNDSÄTZLICH ALS OPFER AN. FERTIG. DIE URTEILE ODER AUCH ANDERE ENTSCHEIDUNGEN SIND FAST ALLE VORHERSEHBAR.