23-10-2014, 01:32
Camper schrieb:
Diesbezüglich möchte ich mal Eines wissen. Kann ja sein, dass ich blöd bin:
Wie kann man einem Arbeitslosen denn ein fiktives Einkommen aufbrummen, wenn er nur 165 € zusätzlich verdienen darf? Den Rest bekommt er vom ALG abgezogen, so er denn mehr verdient.
Man könnte also dann nur 165 € fiktiv hin zu rechnen. Wette, es ist meist mehr. Nämlich genau so viel, dass es eben passt.
Wollte nur mal diesen Punkt ansprechen. Das im Hintergrund bei Nichtzahlung Schulden auflaufen ist klar.
Zitat:Arbeitslosigkeit ist für das Familiengericht noch lange kein Grund, den Unterhalt zu ändern. Dann kriegst Du halt ein fiktives Einkommen aufgebrummt, das reicht, um Unterhalt zahlen zu können.
Diesbezüglich möchte ich mal Eines wissen. Kann ja sein, dass ich blöd bin:
Wie kann man einem Arbeitslosen denn ein fiktives Einkommen aufbrummen, wenn er nur 165 € zusätzlich verdienen darf? Den Rest bekommt er vom ALG abgezogen, so er denn mehr verdient.
Man könnte also dann nur 165 € fiktiv hin zu rechnen. Wette, es ist meist mehr. Nämlich genau so viel, dass es eben passt.
Wollte nur mal diesen Punkt ansprechen. Das im Hintergrund bei Nichtzahlung Schulden auflaufen ist klar.