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Klare Aussage, Austriake. Vielen Dank.
Gruss ArJa
Wenn noch jemand andere Ideen hat, herzlich gern...
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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(18-02-2021, 20:14)ArJa schrieb: Wie ich meine Exe als Bankerin kenne, hat sie mittlerweile die Kohle umgeswitcht... Wie lange kann ich rückwirkend Kontoeinsicht fordern ?
Da gibt es keine Beschränkung, das Problem ist ein Juristentrick, der sich sekundäre Beweislast nennt. Du musst erst Indizien vorlegen können, dass hier eine Vermögensverschiebung stattgefunden hat. Dann kann sich der Richter gnädig zeigen, bei Weigerung weitere Unterlagen anzufordern.
Der Staat selber schlärt hart und vollständig zu. Die anfangs aus Ausnahme "verkaufte" Kontodatenabfrage ist Standard, auf Knopfdruck kriegt der Staat alle Informationen auch für die Vergangenheit, dieselben Kenntnisse werden dir als Vater verweigert, stattdessen hast du zu zahlen.
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Das Bafög Amt führt m.W. auch eine automatische Kontrollabfrage bzgl. der Konten durch.
Wie genau die ist, kann ich nicht sagen.
Es prüft erst mal die gemeldeten Freibeträge. Wenn es da Auffälligkeiten gibt, wird nachgebohrt.
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Problem sind die Verschiebungen. Konten Mutter, Konten Kind. Keine Änderung. Geparkte Gelder werden stückweise verschoben und tröpfeln später zurück.
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(19-02-2021, 12:52)p__ schrieb: Problem sind die Verschiebungen. Konten Mutter, Konten Kind. Keine Änderung. Geparkte Gelder werden stückweise verschoben und tröpfeln später zurück.
Genau das ist meine Annahme und Befürchtung.. und wir reden hier über Zehntausende Euronen ...
ArJa
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(19-02-2021, 09:15)Austriake schrieb: Natürlich macht es Sinn, den BAFÖG-Nachweis zu verlangen.
Auf wessen Namen diverse Konten angelegt/eingerichtet wurden, weiß das Finanzamt. Wegen Quellensteuer und so.
Wenn Du weiterhin Sand ins Getriebe streuen willst, dann würde ich das ganze Prozedere schön in die Länge ziehen. Also- erst Auskunft über das Thema BAFÖG verlangen. Wenn die Auskunft jemals eintrudelt, als nicht vollständig reklamieren und korrekte Auskunft verlangen. Wenn die dann irgendwann eintrudelt, Auskunft über Vermögen und Konten verlangen. Wenn die jemals kommt, wie bei der BAFÖG-Auskunft verfahren - nicht vollständig (Einkommenssteuerbescheid der Mutter fehlt, aus dem ersichtlich ist wem die Konten denn nun gehören). Dann, wenn tatsächlich da was eingehen sollte, beim nächsten Thema anfangen.
Und mit dieser Vorgehensweise das Prozedere in die Länge ziehen und maximales Generve und Streß bei der Gegenseite erzielen.
Ich hab doch schon geschrieben, das das alles niemanden bei Gericht interessiert. Hab ich von meiner Tochter auch alleseingefordert. Und? Ausser der Behauptung (!) aufgrund des Einkommens der Mutter alleine schon hätte sie keinerlei Anrecht mehr auf BAFÖG und müsse dies daher gar nicht erst beantragen, war das Thema schon erledigt.............
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(19-02-2021, 16:24)Gast1969 schrieb: Ich hab doch schon geschrieben, das das alles niemanden bei Gericht interessiert. Hab ich von meiner Tochter auch alleseingefordert. Und? Ausser der Behauptung (!) aufgrund des Einkommens der Mutter alleine schon hätte sie keinerlei Anrecht mehr auf BAFÖG und müsse dies daher gar nicht erst beantragen, war das Thema schon erledigt.............
Das war in deinem Falle so. Das kann bei ArJa wieder ganz anders laufen. Wenn er es nicht probiert, weil es bei dir nicht funktioniert hat - das wäre ja wie Selbstkastration aus Angst vor Impotenz oder Selbstmord aus Angst vor dem Tod.
Schliesslich will man ja was von ArJa, und da darf der schon auf die Einhaltung der juristischen Gepflogenheiten pochen. Zudem- welches Risiko geht er damit ein, auf einem korrekten Verfahren zu bestehen?
In einer meiner zahlreichen Gerichtsverhandlungen habe ich mal den Richter grob angeschnauzt, ob er sich auch so äussern würde wenn ich die Frau und meine Exe der Mann wäre? Mit unerwartetem Erfolg: er hat sich danach aller Plattheiten enthalten und sich etwas mehr bemüht, unparteiisch zu wirken.
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" In einer meiner zahlreichen Gerichtsverhandlungen habe ich mal den Richter grob angeschnauzt, ob er sich auch so äussern würde wenn ich die Frau und meine Exe der Mann wäre? Mit unerwartetem Erfolg: er hat sich danach aller Plattheiten enthalten und sich etwas mehr bemüht, unparteiisch zu wirken. "
Moin .
Das ist eigentlich auch der Hauptgrund, warum ich meinem Erzeugnis über die Exe habe mitteilen lassen, dass sofern sie mich wg. Volljährigenunterhalt unter den Adler zieht,
ich keine Tochter mehr haben werde und ich mein gesamtes Hab und Gut veräußern und bis zum letzten Euro verleben werde und sie gar nichts - null - bekommen wird.
Ich habe absolut keinen Bock mich wieder mit so einem weiberhörigen Pinguin auseinanderzusetzen und hoffe, dass die Gier bei der Brut überwiegt. Ich bleibe ich dabei: von mir wird sie sich jeden Euro schwer erkämpfen müssen und deshalb erneut die Frage: Hat noch jemand eine Idee, was man noch veranstalten könnte ? Wäre sehr dankbar..
Gruss
ArJa
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Wirf schlechtem Geld kein gutes Geld hinterher. Das gilt auch emotional. Verluste sind abzuheften, anonsten bleiben sie dir und höhlen auch deine Gesundheit von innen her aus.
Wenn Unterhaltsforderungen kommen und es geht vor Gericht, beschäftige dich nicht damit, denn es herrscht Anwaltspflicht. Lass es deinen Anwalt machen. Dafür sind Anwälte gut, nutze sie um dir das alles vom Leib zu halten.
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Moin..
Mein Erzeugnis hat heute ihre letzte ( mündliche ) Abi-Prüfung absolviert. Aus diesem Anlass habe ich sie angerufen und gratuliert.
Sie wird in 2 Monaten 18 Jahre alt ... Ich zahle KU an ihre Mutter , der KU ist bis zum 18. Lebensjahr tituliert.
Im Gespräch hat sie sich verplappert.. sie wird in Kürze ein Übergangs- FSJ in einer Jugendhilfeeinrichtung machen bis zum Studienbeginn im Winter oder im nächsten Jahr
( je nach NC aufgrund der ja noch nicht feststehenden Gesamt-Abinote ) ...
Sie erhält dafür von der Einrichtung 426 € mtl. Taschengeld und kann ab Volljährigkeit ja zusätzlich dafür das Kindergeld für sich beanspruchen...
Das ich ab Studienbeginn ( dieses Mal allerdings zusammen mit der berufstätigen lieben Mami ) unterhaltspflichtig bin, ist mir klar.. wie verhält sich dieses verdiente FSJ-Taschengeld
jedoch für die restlichen 2 Monate bis zur Volljährigkeit bzw. nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Bezug auf meinen derzeitige KU- Zahlung ?
Gruß
ArJa
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Wohnt sie für die FSJ-Zeit weiterhin bei der Mutter oder zieht sie zum Einsatzort?
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Sie wohnt weiter bei der Mutter... soviel ich weiss ...
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Klingt einfach, ist aber mehrstufig und vielfältig.
Früher war es so, dass bei diesen Diensten grundsätzlich kein weiterer Unterhaltsanspruch bestand, denn die Dienste hatten für Kost und Logis zu sorgen. Wie tausend andere Details haben das die Gerichte Stück für Stück verschoben, verschärft, auf Unterhaltspflichtigen abgeladen. Hier der Paradigmenwechsel: https://www.haufe.de/recht/familien-erbr...50720.html (auch BGH Beschluss vom 01.03.19 Az. 3WF 140/18).
Reg dich aber beim Lesen nicht auf. Das arschblöde Geschwätz von "kulturellen und interkulturelle Kompetenzen" lässt den Wunsch aufbranden, diese Beamtenrichter mittels der Erfindung eines französischen Arztes um eine Kopflänge zu verkürzen, so wie sie dem Unterhaltspflichtigen beständig alles kürzen.
Andere OLGs halten an mehr Bedingungen fest, ob z.B. das FSJ für einen späteren Beruf sinnvoll ist. Was natürlich Witz ist, denn die Brut kann behaupten wass sie will nur um zu kassieren und später dann doch was ganz anderes machen.
Für die Zeit bis Volljährigkeit zählt dieses Taschengeld nach Abzug von 100 EUR nur zur Hälfte bedarfmindernd für dich. Da aber ein Titel bis 18 besteht wird es bis Titelende kaum mehr möglich sein, den Titel entsprechend zu senken. Es geht immer zu Lasten des Pflichtigen, also würde auch die restliche Zeit bis 18 abhaken. Bezeichne die Überzahlung als Geburtstagsgeschenk.
Danach ist das Einkommen (minus 100 EUR) in komplett bedarfsdeckend abzuziehen, das Kindesgeld natürlich auch. Wohnt sie weiter bei der Mutter, liegt der Bedarf in der Spalte für die vierte Altersstufe des Düsseldorfer Tabelle. Wohnt sie allein, gibts einen pauschalisierten Bedarf. Die Berechnungsmethoden können aber auch ganz anders liegen. Erhält das Kind Verpflegungskostenzuschüsse, kann es in der Einrichtung z.B. essen wird das wie ein Ausbildungsgehalt angerechnet.
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Danke schon mal vorab @p für die ausführliche Darstellung..
Habe ich das richtig verstanden ? Sie hat ab 18 einen grds. Unterhaltsanspruch während des FSJ, obwohl sie ja noch keine Studentin ist ??
Gruß
ArJa
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Die Antwort auf diese Frage lautet immer öfter: Ja. Probieren kannst du es freilich, das zu vermeiden. In diesem Fall rate ich, dir das genannte BGH-Urteil durchzulesen und die eingrenzende Argumentation anzuwenden, wenn möglich. Ausserdem solltest du frühzeitig zum Anwalt, der kann dir sagen was in deinem OLG-Bezirk mittlerweile Usus ist. Es dürfte da noch Unterschiede geben.
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Die Frage ist, ob sich der ganze Stress lohnt, für die 2 Monate bis zum Studium.
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Moin zusammen.
Nee,nee - es geht mir nicht um die 2 Monate bis zur Volljährigkeit ... dafür mach ich keinen Stress.
Es kann aber durchaus sein, dass sie erst in 2022 einen Studienplatz erhält - und dann macht sie bis dahin FSJ, kassiert KG und ein - wie ich finde
durchaus angemessenes Taschengeld - und trotzdem soll ich Volljährigenunterhalt zahlen ... Darum geht es ...
Gruss
ArJa
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Ok.
(27-05-2021, 08:53)ArJa schrieb: FSJ ... und trotzdem soll ich Volljährigenunterhalt zahlen ... Wer sagt denn das? Die Mutter?
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Es ist ganz gut, jetzt schon über die Möglichkeiten Bescheid zu wissen, nicht erst wenn dann die Forderungen auf dem Tisch liegen.
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Moin.
Hab in der faq nichts dazu gefunden... kurze knappe Frage...
Wie sind die halbjährlichen Semesterbeiträge ( Studiengebühren ) in Höhe von 300-400 € unterhaltsrechtlich zu werten ?
Muss die Studentin diese Gebühren aus ihrem Volljährigenunterhalt bezahlen ?
Oder bin ich und die ebenfalls unterhaltsverpflichtete Mami zusätzlich zum Unterhalt dran wie z.B. beim Sonderbedarf ?
Wenn ja, in welchem Verhältnis ?
Danke Euch..
Gruss
ArJa
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Als es noch Studiengebühren gab, war das Mehrbedarf. Das bedeutet, sie kamen extra obendrauf auf den Unterhalt. 2012 gab es dann einen Beschluss des OLG Düsseldorf, Semesterbeiträge seien aus dem Regelunterhalt der Studierenden zu finanzieren, kein Mehrbedarf, kein Sonderbedarf. Kann sein, dass das mittlerweile kontrovers beurteilt wird, ich würde aber zunächst mal dem Unterhaltsforderer mit dieser Argumentation begegnen: https://openjur.de/u/455510.html
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Topp ...
Danke, `p` ....; so werde ich es versuchen ...
Gruss Arja
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Also bei mir hat noch keiner angeklopft bzgl. Mehrbedarf.
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Zahlt dein Kind Studiengebühren?
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