Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit
#2
Der Satz postuliert eine Subsidiaritätshaftung für Unterhalt. Sie liegt vor, wenn der angemessene Selbstbehalt des Pflichtigen nach § 1603 I BGB gefährdet ist und der betreuende Elternteil über ein so hohes Einkommen verfügt, dass dieses nach Abzug des von ihm übernommenen Barunterhalts und eines sog. Betreuungsbonus den angemessenen Selbstbehalt übersteigt. Es geht also um Minderjährigenunterhalt. Bei Volljährigen kann das nicht greifen, weil ohnehin beide Eltern anteilig ihrer Leistungsfähigkeit haften.

Die Frage ist natürlich auch deshalb unbeantwortbar, weil das Einkommen der Mutter nicht bekannt ist. Vielleicht bist du ohnehin raus, weil sie viel verdient. Ich würde bei diesen deinen beengten Verhältnisse bei einer Klage gegen dich auch grundsätzlich argumentieren, dass das minderjährige Kind stärker auf Unterhalt angewiesen ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von p__ - 23-06-2015, 19:14
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Ibykus - 25-06-2015, 14:33
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Nappo - 16-09-2015, 10:09

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltsvorschuss und Fragebogen zur Leistungsfähigkeit Günther 8 6.043 03-11-2017, 13:57
Letzter Beitrag: p__
  Mangelnde gesundheitliche Leistungsfähigkeit Wie vorgehen ? Bruno 31 29.102 18-08-2015, 15:28
Letzter Beitrag: Dzombo
  § 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen wasnun 14 10.393 21-09-2012, 21:50
Letzter Beitrag: wasnun

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste