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Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit
#7
Da ist nichts mehr rauszuholen. Warte doch erst einmal ab, was sie von dir fordert und welche Unterlagen sie dazu vorlegt, ganz besonders die Informationen zum Einkommen der Mutter. Ohne diese Unterlagen gibts so oder so nichts. Deine eigenen finanziellen Verhältnisse musst du auch offen legen, was dir ja nicht schwer fallen sollte.

Je nach dem, was aus all dem rauskommt kannst du entscheiden, ob du es auf eine Klage ankommen lässt oder ob es keinen Anlass dazu gibt. Ich würde alles relativ gelassen sehen. Selbst im allerschlimmsten Fall bist du nicht weit vom Pfändungsfreibetrag entfernt, wirklich tiefer runter kanns gar nicht mehr gehen. ich glaube aber nicht an den allerschlimmsten Fall. Sollte die Mutter nicht gerade Geringsverdienerin sein, wird man dir nicht viel aufhalsen können.
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RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Ibykus - 25-06-2015, 14:33
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von p__ - 24-06-2015, 11:08
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Nappo - 16-09-2015, 10:09

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