Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit
#29
Also zehn Monate. Und auch nur, wenn sie konsequent dabeibleibt. Wenn Fehlzeiten wachsen, ist sie draussen. Nicht unüblich bei solchen Kandidaten. Der Einrechnung einer angeblichen Mietersparnis stehen auch noch einige Hürden entgegen, die alle übersprungen werden müssen. Ich halte das nicht für das Hauptproblem. Im schlimmsten Fall machst du eben für ein paar Monate einen Mietvertrag mit deinem Kumpel. Wie ihr damit umgeht, ist eure Privatsache.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Ibykus - 25-06-2015, 14:33
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von p__ - 16-09-2015, 10:07
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Nappo - 16-09-2015, 10:09

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltsvorschuss und Fragebogen zur Leistungsfähigkeit Günther 8 6.044 03-11-2017, 13:57
Letzter Beitrag: p__
  Mangelnde gesundheitliche Leistungsfähigkeit Wie vorgehen ? Bruno 31 29.102 18-08-2015, 15:28
Letzter Beitrag: Dzombo
  § 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen wasnun 14 10.394 21-09-2012, 21:50
Letzter Beitrag: wasnun

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste