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Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit
#31
Hi ihr lieben alle,
@ Nappo danke für deine Info

Eine neue Super Nachricht für mich eine von meinen beiden Töchter (Zwillinge die von Mutti vor 2 Jahren Abgehauen ist)  Verzichtet auf Volljährigen Unterhalt.
Originales Schreiben von der RA meiner Tochter B

Sehr geehrter Herr RA x (mein RA)
hiermit teile ich ihnen mit, dass Kind B insofern auf die Unterhaltsansprüche ihrem Mandaten gegenüber verzichtet,als dass Kindesunterhalt über den 30.06.15 hinaus gefordert wird.

Ich weise jedoch hin,dass ihr Mandat dazu verpflichtet ist,jegliche Verbesserung seiner Einkommensverhältnisse eigenständig offen zu legen,damit gegebenenfalls Kindesunterhalt erneut gelten gemacht werden kann.

Ich bin Verpflichtet?????????????
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Ibykus - 25-06-2015, 14:33
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Nappo - 16-09-2015, 10:09
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Zahlknecht - 16-09-2015, 12:56

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