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Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit
#35
Hallo

habe heute Post vom AG bekommen,bin für meine beiden Volljährigen Töchter nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Aber den Titel bekomme ich nicht, weil aus dies Titel Unterhalts schulden entstanden sind von mehreren Tausenden Euros.
Laut Aussage der RA meiner Tochter.

Es sind Unterhalts Schulden von mehreren Tausende Euros entstanden.
Nicht von diesem  Titel des AG ,sondern vor 3 Jahren vom OLG.
Kann das sein das Töchterchen da einiges durcheinander bringt?

Wenn ich gepfändet werde gilt für mich die Tabelle der Pfändungsfreigrenze?
Habe gelesen, das man auch unterhalb der Pfändungsfreigrenze Pfänden könnte.
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Ibykus - 25-06-2015, 14:33
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Nappo - 16-09-2015, 10:09
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Zahlknecht - 26-09-2015, 17:39

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