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Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit
#39
Big Grin 
Hallo an alle,

eine Kuh habe ich jetzt vom Eis.
Meine beiden Töchter haben mir heute Titel Nr1.) Herausgegeben :-)
jetzt mal abwarten ob Sie aus dem Titel Nr 2 dran gehen.

Wie ist das, der Titel Nr 2.) ist aus Sep 2011  Summe ca. 12.000 € die KM hat versucht im Febr.2012 per Gerichtsvollzieher zu Pfänden. Erfolglos. Seit dem ist nichts mehr passiert.Wenn die beiden jetzt Anfangen aus dem Titel zu Pfänden kann ich ich mich 
auf Verwirkung rückständige Unterhalts schulden Berufen?

Habe zum Thema  das gefunden:  http://www.rechtslupe.de/familienrecht/v...che-323722
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Ibykus - 25-06-2015, 14:33
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Nappo - 16-09-2015, 10:09
RE: Frage zu § 1603 Leistungsfähigkeit - von Zahlknecht - 04-11-2015, 20:57

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