18-02-2016, 15:33
(18-02-2016, 15:21)CCAA schrieb: Sie möchte das ja gerne, insbesondere wohl deshalb, weil die ja dann unmittelbar Unterhalt fällig wird.
Nein, das ist kein Unterschied. Vor der Geburt gibts so oder so keinen Unterhalt (wenn wir einen seltenen Superspezialfall des Betreuungsunterhalts weglassen). Mit der Geburt wirst du zur Vaterschaftsanerkennung aufgefordert, auch wenn du erst später rechtlicher Vater wirst gilt: Unterhalt ab Aufforderung.
Die früher Vaterschaftsanerkennung bringt dir nicht nur keinen Vorteil, sie bringt dir vielmehr gewichtige Nachteile. Stell erst mal fest, ob du der Vater bist, wenn das Kind da ist.