23-05-2017, 10:32
Schon seit dem 18. Geburtstag ist die Mutter ebenfalls unterhaltspflichtig. Grundsätzlich besteht während des freiwilligen sozialen Jahres aber kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegenüber seinen Eltern. Es gibt ein paar Aufweichungen, z.B. wenn das Jahr der Vorbereitung zu einem Medizinstudium dient, was aber bei einem ökologischen Jahr sicher nicht der Fall sein wird. Wenn keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird (was aber beim FSJ der Normalfall ist), müssen sich die Eltern eventuell an den Wohnkosten beteiligen.
Das Jahr ist eben das, was es ist: Freiwillig, nicht Teil einer Ausbildung. Damit auch nicht von Unterhaltspflicht der Eltern begleitet.
Das Jahr ist eben das, was es ist: Freiwillig, nicht Teil einer Ausbildung. Damit auch nicht von Unterhaltspflicht der Eltern begleitet.