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EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater
#7
Zitat:Der Gerichtshof hat die Beanstandung der deutschen Regierung, dass nur biologische Verwandtschaft zu einem Menschenrechtsanspruch auf Familiengemeinschaften (Siehe Rdn §66 des Urteils) führt, im vollem Umfang zurückgewiesen.

Im Verfahren vor dem Gerichtshof übernahm die Regierung die gleiche Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichtes, dass ein Wunsch eines mutmaßliches biologisches Vaters nicht zu einer Begründung eines Menschenrechtsschutzes auf väterliche Familiengemeinschaften führt.

Außerdem hat der Beschwerdeführer nicht bewiesen, dass er ein biologisches Vater ist (weil die Kindesmutter die Vaterschaftsfeststellung verhinderte) deshalb dürfe er auch keinen Menschenrechtsschutz aus der Konvention genießen.

Regierung argumentierte weiterhin, dass die nationalen Gerichte die Annahme des Beschwerdeführers, als mutmaßlichen biologischen Vater angenommen hat. Danach haben die nationalen Gerichte jedoch festgestellt, dass es keine soziale Beziehung gegeben habe. Deshalb könne auch kein Menschenrechtsschutz existieren.

In die heutige Leitsatzentscheidung hat der Gerichtshof einen komplett neue Akzent in Hinblick auf den Begründungsschutz zum Menschenrecht eines Beschwerdeführers in Rdn §§ 79 - 90 wie folgt beschlossen:

1. das Familienleben nach Art. 8 „family life“ führt zu einem Bestandsschutz von Menschenrechten eines biologischen Vaters,
2. das Privatleben nach Art. 8 „private life“ führt zum Begründungsschutz des Menschenrechts eines biologischen Vaters.

Des weiteren teilte der Gerichtshof mit (§§ 95 - 96), dass der fehlende Begründungsschutz zu einem unverhältnismäßigen Wettbewerb zwischen der mutmaßlichen biologischen Familiengemeinschaft eines leiblichen Vaters gegenüber die bestehenden rechtlichen Familiengemeinschaft in der Ehe führt.
http://www.elterlichesorge.de/modules/ne...toryid=958
Fazit: Das Recht auf Privatleben führt zum Recht den Bestand einer väterlichen Familiengemeinschaft zu begründen
Mal sehen, ob nun die Politik ihre Blockade lockert, von mehr kann man ja nur träumen....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: EGMR zum biologischen, aber nicht rechtlichen Vater - von sorglos - 15-09-2011, 12:45

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