15-09-2011, 13:34
Ja, das kommt jetzt immer klarer: In diesen Fällen liegt auch jeweils eine Kindesdiskrimminierung vor. Da darf man(n) sich schon darauf freuen, wenn die Individualklage zur UNKRK möglich wird. Ein Schelm, wer denkt, die Bundesregierung hat schon ihre Gründe, sich gegen die Möglichkeit der Kollektivklage zu stemmen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...