03-06-2012, 19:06
Ein Kommentar zum Gesetzentwurf in dieser Sache von einem Juristen: http://m.lto.de/recht/hintergruende/h/bm...he-vaeter/
"Das Bundesjustizministerium will die Rechte der leiblichen Väter gegenüber ihren Kindern stärken. Umgangsrechte sollen die außerehelichen Liebhaber bekommen, Informationen von der Mutter und ihrem Mann fordern dürfen. Ein gemeinsamer sonntäglicher Besuch im Zoo aber macht noch keinen Vater, meint Herbert Grziwotz. Und befürchtet, dass der Lover der Frau bald mit am familiären Kaffeetisch sitzt."
Sie darf sich einen Lover nehmen und sich mit ihm auf intimste Weise verbunden jodelnd im Ehebett wälzen während der Ehemann auf Dienstreise ist, ein Kind machen, versuchen es und alle Welt um seine Herkunft zu betrügen, aber am Kaffeetisch sitzen geht gar nicht wenns auffliegt, oh nein, das ist undeutsch :-)
"Das Bundesjustizministerium will die Rechte der leiblichen Väter gegenüber ihren Kindern stärken. Umgangsrechte sollen die außerehelichen Liebhaber bekommen, Informationen von der Mutter und ihrem Mann fordern dürfen. Ein gemeinsamer sonntäglicher Besuch im Zoo aber macht noch keinen Vater, meint Herbert Grziwotz. Und befürchtet, dass der Lover der Frau bald mit am familiären Kaffeetisch sitzt."
Sie darf sich einen Lover nehmen und sich mit ihm auf intimste Weise verbunden jodelnd im Ehebett wälzen während der Ehemann auf Dienstreise ist, ein Kind machen, versuchen es und alle Welt um seine Herkunft zu betrügen, aber am Kaffeetisch sitzen geht gar nicht wenns auffliegt, oh nein, das ist undeutsch :-)