18-10-2014, 10:32
Wie bereits im Thread steht, dürfte das Kind nunmehr grundsätzlich unterhaltsberechtigt sein, denn es macht eine Erstausbildung. Bafög und sonstige Hilfen ändern nichts daran. Fraglich bleibt die Höhe der Forderung. Vermutlich ist der Unterhalt rechtens, aber die Mehrbedarf aber nicht.