20-06-2015, 09:46
§ 845 ZPO erhellt nicht, aufgrund welcher Schulden eigentlich gepfändet wird, der hat nichts damit zu tun, darin geht es um Vorpfändung.
Es ist immer noch ein Ratespiel. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Hast du weniger bezahlt (VOR Gültigkeitende) wie im Titel stand? Ja oder nein? Ist dir klar, dass du nicht einfach auf (fiktive Zahlen als Beispiel) 400 EUR runtergehen kannst, wenn im Titel 500 steht, auch dann nicht wenn das Kind plötzlich selber eigenes Einkommen hat? Bezahlt werden muss, was im Titel steht und nicht, was unterhaltsrechtlich der korrekte Unterhalt wäre. Das steht auch in der faq ausführlich erklärt. Wenn das eintritt, musst die eine Abänderung des Titels erzwingen, bevor zu Zahlungen reduzierst.
Also nochmal: Was steht im Titel und was hast du bezahlt? Gibt es da eine Differenz?
Es ist immer noch ein Ratespiel. Ich kann nur noch einmal wiederholen: Hast du weniger bezahlt (VOR Gültigkeitende) wie im Titel stand? Ja oder nein? Ist dir klar, dass du nicht einfach auf (fiktive Zahlen als Beispiel) 400 EUR runtergehen kannst, wenn im Titel 500 steht, auch dann nicht wenn das Kind plötzlich selber eigenes Einkommen hat? Bezahlt werden muss, was im Titel steht und nicht, was unterhaltsrechtlich der korrekte Unterhalt wäre. Das steht auch in der faq ausführlich erklärt. Wenn das eintritt, musst die eine Abänderung des Titels erzwingen, bevor zu Zahlungen reduzierst.
Also nochmal: Was steht im Titel und was hast du bezahlt? Gibt es da eine Differenz?