20-06-2015, 11:50
In der Forderung, durch den Anwalt meines Sohnes über den Gerichtsvollzieher steht, Laufender Unterhalt in Höhe von 398€ ab Okt 2015 Keine Nachforderung von früher. Aber egal, ich lasss mir dann mal das Original zeigen. Da muss ja auch meine Unterschrift drauf sein, ich hab schon von Fällen gehört, daß das JA neue bzw. Ersatz ausgestellt hat weil Mutti kein mehr hatte. Und mein Anwalt muss jetzt mehr machen als Briefe schreiben.