14-10-2015, 21:23
(14-10-2015, 18:17)p__ schrieb: Nein, zu Steuerklasse 3 kann er nicht gezwungen werden. Und das Einkommen seiner Partnerin zählt eben nicht. Es bleibt unangetastet und kann keinerlei Leistungsfähigkeit für Unterhalt gegenüber dem volljährigen Sohn erhöhen.
Damit liegst du in zwei Punkten etwas daneben.
Stkl kann vom Gericht dem Unterhaltswohl entsprechend nicht erzwungen aber dennoch als Berechnungsgrundlage angesetzt werden.
Und das Einkommen der Partnerin kann serwohl bei gemeinsamen Wohnen als Berechnungsgrundlage angesetzt werden.
Vorschlag: TO bitte Fachanwalt befragen und die Antwort hier rein schreiben.
Es geht hier um deine Existenz, da solltest du in jedem einen Fachanwalt befragen....